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Zitierungen von § 566 HGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 566 HGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Binnenschiffahrtsgesetz (BinSchG)
G. v. 15.06.1895 RGBl. S. 301; zuletzt geändert durch Artikel 55 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
§ 27 BinSchG (vom 25.04.2013)
... Leistungen durch denjenigen, der das Schiff zur Verfügung stellt, sind die §§ 557 bis 569 des Handelsgesetzbuchs entsprechend ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts
G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 831
Artikel 1 SeeHaRefG Änderung des Handelsgesetzbuchs
... des Schiffes gemindert, ist eine angemessen herabgesetzte Zeitfracht zu zahlen. § 566 Pfandrecht des Zeitvercharterers (1) Der Zeitvercharterer hat für seine ...
Artikel 5 SeeHaRefG Änderung des Binnenschifffahrtsgesetzes
... Leistungen durch denjenigen, der das Schiff zur Verfügung stellt, sind die §§ 557 bis 569 des Handelsgesetzbuchs entsprechend anzuwenden." 4. § 77 wird wie ...