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Zitierungen von § 569 HGB
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 569 HGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HGB selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Binnenschiffahrtsgesetz (BinSchG)
G. v. 15.06.1895 RGBl. S. 301; zuletzt geändert durch Artikel 55 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
§ 27 BinSchG (vom 25.04.2013)
... durch denjenigen, der das Schiff zur Verfügung stellt, sind die §§ 557 bis 569 des Handelsgesetzbuchs entsprechend ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts
G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 831
Artikel 1 SeeHaRefG Änderung des Handelsgesetzbuchs
... Zeitcharterer einen fälligen Anspruch auf Zeitfracht nicht erfüllt. § 569 Rückgabe des Schiffes (1) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der ...
Artikel 5 SeeHaRefG Änderung des Binnenschifffahrtsgesetzes
... durch denjenigen, der das Schiff zur Verfügung stellt, sind die §§ 557 bis 569 des Handelsgesetzbuchs entsprechend anzuwenden." 4. § 77 wird wie folgt ...
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