Zitierungen von § 596 HGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 596 HGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 585 HGB Pfandrecht. Zurückbehaltungsrecht (vom 25.04.2013)
... einer Forderung auf Bergelohn, auf Sondervergütung oder auf Bergungskosten hat nach § 596 Absatz 1 Nummer 4 für seine Forderung die Rechte eines Schiffsgläubigers an dem ...
§ 593 HGB Schiffsgläubigerrecht (vom 25.04.2013)
... Vergütungsberechtigten haben nach § 596 Absatz 1 Nummer 4 für ihre Beitragsforderungen gegen den Eigentümer des Schiffes sowie ...
§ 603 HGB Allgemeine Rangordnung der Pfandrechte der Schiffsgläubiger (vom 25.04.2013)
... bestimmt sich nach der Reihenfolge der Nummern, unter denen die Forderungen in § 596 aufgeführt sind. (2) Die Pfandrechte für die in § 596 Absatz 1 Nummer 4 ... in § 596 aufgeführt sind. (2) Die Pfandrechte für die in § 596 Absatz 1 Nummer 4 aufgeführten Forderungen haben jedoch den Vorrang vor den Pfandrechten ...
§ 604 HGB Rangordnung der Pfandrechte unter derselben Nummer (vom 25.04.2013)
... Von den Pfandrechten für die in § 596 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 und 5 aufgeführten Forderungen haben die Pfandrechte für die unter derselben Nummer genannten ... auf den Zeitpunkt ihrer Entstehung den gleichen Rang. (2) Pfandrechte für die in § 596 Absatz 1 Nummer 3 aufgeführten Forderungen wegen Personenschäden gehen Pfandrechten für die unter ... wegen Sachschäden vor. (3) Von den Pfandrechten für die in § 596 Absatz 1 Nummer 4 aufgeführten Forderungen geht das für die später entstandene Forderung dem für ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts
G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 831
Artikel 1 SeeHaRefG Änderung des Handelsgesetzbuchs
... einer Forderung auf Bergelohn, auf Sondervergütung oder auf Bergungskosten hat nach § 596 Absatz 1 Nummer 4 für seine Forderung die Rechte eines Schiffsgläubigers an dem ... 593 Schiffsgläubigerrecht Die Vergütungsberechtigten haben nach § 596 Absatz 1 Nummer 4 für ihre Beitragsforderungen gegen den Eigentümer des Schiffes sowie ... zu stellen. Fünfter Abschnitt Schiffsgläubiger § 596 Gesicherte Forderungen (1) Die Gläubiger folgender Forderungen haben die Rechte ... bestimmt sich nach der Reihenfolge der Nummern, unter denen die Forderungen in § 596 aufgeführt sind. (2) Die Pfandrechte für die in § 596 Absatz 1 Nummer 4 ... in § 596 aufgeführt sind. (2) Die Pfandrechte für die in § 596 Absatz 1 Nummer 4 aufgeführten Forderungen haben jedoch den Vorrang vor den Pfandrechten ... der Pfandrechte unter derselben Nummer (1) Von den Pfandrechten für die in § 596 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 und 5 aufgeführten Forderungen haben die Pfandrechte für die ... Zeitpunkt ihrer Entstehung den gleichen Rang. (2) Pfandrechte für die in § 596 Absatz 1 Nummer 3 aufgeführten Forderungen wegen Personenschäden gehen Pfandrechten ... wegen Sachschäden vor. (3) Von den Pfandrechten für die in § 596 Absatz 1 Nummer 4 aufgeführten Forderungen geht das für die später entstandene ...


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