Tools:
Update via:
Zitierungen von § 598 HGB
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 598 HGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HGB selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts
G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 831
Artikel 1 SeeHaRefG Änderung des Handelsgesetzbuchs
... die Kosten der die Befriedigung aus dem Schiff bezweckenden Rechtsverfolgung. § 598 Gegenstand des Pfandrechts der Schiffsgläubiger (1) Das Pfandrecht der ...
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3486/v49104.htm