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Zitierungen von § 603 HGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 603 HGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 586 HGB Rangfolge der Pfandrechte (vom 25.04.2013)
... Forderung vor; Pfandrechte für gleichzeitig entstandene Forderungen sind gleichberechtigt; § 603 Absatz 3 gilt entsprechend. Das Gleiche gilt im Verhältnis eines Pfandrechts nach § 585 ...
§ 594 HGB Pfandrecht der Vergütungsberechtigten. Nichtauslieferung (vom 25.04.2013)
... für gleichzeitig entstandene Forderungen sind gleichberechtigt. § 603 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. (3) Pfandrechte nach Absatz 1 erlöschen ein ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts
G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 831
Artikel 1 SeeHaRefG Änderung des Handelsgesetzbuchs
... vor; Pfandrechte für gleichzeitig entstandene Forderungen sind gleichberechtigt; § 603 Absatz 3 gilt entsprechend. Das Gleiche gilt im Verhältnis eines Pfandrechts nach § 585 ... vor. Pfandrechte für gleichzeitig entstandene Forderungen sind gleichberechtigt. § 603 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. (3) Pfandrechte nach Absatz 1 erlöschen ein ... Vorschriften als Sicherheit für öffentliche Abgaben dienen. § 603 Allgemeine Rangordnung der Pfandrechte der Schiffsgläubiger (1) Die Rangordnung ...
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