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§ 4a - Forstschäden-Ausgleichsgesetz (ForstSchAusglG k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 26.08.1985 BGBl. I S. 1756; zuletzt geändert durch Artikel 111 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
Geltung ab 04.09.1969; FNA: 790-15 Forstwirtschaft
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Geltung ab 04.09.1969; FNA: 790-15 Forstwirtschaft
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§ 4a Bewertung von Holzvorräten aus Kalamitätsnutzungen bei der Forstwirtschaft
Steuerpflichtige mit Einkünften aus Forstwirtschaft, bei denen der nach § 4 Absatz 1, § 5 des Einkommensteuergesetzes ermittelte Gewinn der Besteuerung zugrunde gelegt wird, können im Falle einer Einschlagsbeschränkung nach § 1 von einer Aktivierung des eingeschlagenen und unverkauften Kalamitätsholzes ganz oder teilweise absehen.
Text in der Fassung des Artikels 10 Steuervereinfachungsgesetz 2011 G. v. 1. November 2011 BGBl. I S. 2131 m.W.v. 1. Januar 2012
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Frühere Fassungen von § 4a Forstschäden-Ausgleichsgesetz
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2012 | Artikel 10 Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom 01.11.2011 BGBl. I S. 2131 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 4a Forstschäden-Ausgleichsgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4a ForstSchAusglG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ForstSchAusglG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 11a ForstSchAusglG Übergangsvorschrift
... §§ 3 bis 7 sind in ihrer vom 1. September 1985 an geltenden Fassung erstmals für Wirtschaftsjahre ...
Zitat in folgenden Normen
Einkommensteuergesetz (EStG)
neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 23.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 449
§ 34b EStG Steuersätze bei Einkünften aus außerordentlichen Holznutzungen (vom 01.01.2012)
... aus sachlichen Billigkeitsgründen zu regeln, 2. die Anwendung des § 4a des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes für ein Wirtschaftsjahr aus sachlichen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Steuervereinfachungsgesetz 2011
G. v. 01.11.2011 BGBl. I S. 2131
Artikel 1 StVereinfG 2011 Änderung des Einkommensteuergesetzes
... aus sachlichen Billigkeitsgründen zu regeln, 2. die Anwendung des § 4a des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes für ein Wirtschaftsjahr aus sachlichen ...
Artikel 10 StVereinfG 2011 Änderung des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes
... 65 Prozent der Einnahmen aus der Verwertung des stehenden Holzes." 3. § 4a wird wie folgt gefasst: „§ 4a Bewertung von Holzvorräten aus ... stehenden Holzes." 3. § 4a wird wie folgt gefasst: „§ 4a Bewertung von Holzvorräten aus Kalamitätsnutzungen bei der Forstwirtschaft ...
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