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§ 5 - Forstschäden-Ausgleichsgesetz (ForstSchAusglG k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 26.08.1985 BGBl. I S. 1756; zuletzt geändert durch Artikel 111 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
Geltung ab 04.09.1969; FNA: 790-15 Forstwirtschaft
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Geltung ab 04.09.1969; FNA: 790-15 Forstwirtschaft
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§ 5 Sonstige steuerliche Maßnahmen
(1) Im Wirtschaftsjahr einer Einschlagsbeschränkung nach § 1 gilt für jegliche Kalamitätsnutzung einheitlich der Steuersatz nach § 34b Absatz 3 Nummer 2 des Einkommensteuergesetzes.
(2) Kalamitätsnutzungen, die in Folgejahren gezogen werden und im ursächlichen Zusammenhang mit einer Kalamitätsnutzung stehen, welche in der Zeit einer Einschlagsbeschränkung angefallen ist, können einkommensteuerlich so behandelt werden, als wären sie im Jahr der Einschlagsbeschränkung mit der ersten Mitteilung des Schadensfalles angefallen.
Text in der Fassung des Artikels 10 Steuervereinfachungsgesetz 2011 G. v. 1. November 2011 BGBl. I S. 2131 m.W.v. 1. Januar 2012
Frühere Fassungen von § 5 Forstschäden-Ausgleichsgesetz
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2012 | Artikel 10 Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom 01.11.2011 BGBl. I S. 2131 |
aktuell vorher | 29.12.2007 (24.12.2008) | Artikel 18 Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) vom 19.12.2008 BGBl. I S. 2794 |
aktuell | vor 29.12.2007 (24.12.2008) | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 5 Forstschäden-Ausgleichsgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 ForstSchAusglG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ForstSchAusglG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 11a ForstSchAusglG Übergangsvorschrift
... §§ 3 bis 7 sind in ihrer vom 1. September 1985 an geltenden Fassung erstmals für Wirtschaftsjahre ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009)
G. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2794
Artikel 18 JStG 2009 Änderung des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes
... 5 Abs. 1 des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August ...
Steuervereinfachungsgesetz 2011
G. v. 01.11.2011 BGBl. I S. 2131
Artikel 10 StVereinfG 2011 Änderung des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes
... und unverkauften Kalamitätsholzes ganz oder teilweise absehen." 4. § 5 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Im Wirtschaftsjahr einer ...
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