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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 19.06.2009 aufgehoben
I. - Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMinWAErnAnO k.a.Abk.)
A. v. 07.08.2003 BGBl. I S. 1685; aufgehoben durch III. A. v. 09.06.2009 BGBl. I S. 1309
Geltung ab 30.08.2003; FNA: 2030-11-47-54 Beamte
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Geltung ab 30.08.2003; FNA: 2030-11-47-54 Beamte
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I.
I. hat 1 frühere Fassung
Nach Artikel 1 Abs. 1 Satz 2 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975 (BGBl. I S. 1915) der durch Nummer 1 der Anordnung vom 11. November 1996 (BGBl. I S. 1772) neu gefasst worden ist, wird die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten der Besoldungsgruppen A 2 bis A 15 der Bundesbesoldungsordnung A (Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes) widerruflich
Dem Bundesarbeitsgericht wird die Ausübung dieses Rechts nach § 40 Abs. 2 Satz 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz übertragen.
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- der Präsidentin und Professorin oder dem Präsidenten und Professor der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt,
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- der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle,
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- der Direktorin oder dem Direktor der Bundesagentur für Außenwirtschaft,
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- der Präsidentin und Professorin oder dem Präsidenten und Professor der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung,
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- der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundeskartellamtes,
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- der Präsidentin und Professorin oder dem Präsidenten und Professor der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe,
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- der Präsidentin oder dem Präsidenten der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post,
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- der Präsidentin und Professorin oder dem Präsidenten und Professor der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und *)
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- der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts *)
Dem Bundesarbeitsgericht wird die Ausübung dieses Rechts nach § 40 Abs. 2 Satz 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz übertragen.
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- Anm. d. Red.: nicht mehr anzuwenden gemäß A. v. 28. Februar 2006 (BGBl. I S. 522)
Text in der Fassung der II. Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales A. v. 28. Februar 2006 BGBl. I S. 522; aufgehoben durch Artikel 4 A. v. 09.12.2014 BGBl. I S. 2401 m.W.v. 16. März 2006
Frühere Fassungen von I. Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 16.03.2006 | II. Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 28.02.2006 BGBl. I S. 522 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
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