Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 19.06.2009 aufgehoben
II.
Für besondere Fälle bleibt die Ernennung und Entlassung der unter Abschnitt I genannten Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit vorbehalten.
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