Diese Anordnung ist ab dem Tag nach der Verkündung anzuwenden. Von diesem Zeitpunkt an ist die Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom 5. April 2001 (BGBl. I S. 558) nicht mehr anzuwenden; die
Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung vom 5. Juni 1979 (BGBl. I S. 651), zuletzt geändert durch die Anordnung vom 6. Mai 2003 (BGBl. I S. 678), ist von diesem Zeitpunkt an nicht mehr anzuwenden, soweit in ihr Regelungen für Beamtinnen oder Beamte der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und des Bundesarbeitsgerichts getroffen werden.