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Zitierungen von § 5 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Papierverarbeitung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 PapVerarbIndMeistPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PapVerarbIndMeistPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 PapVerarbIndMeistPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 10 durchführen. (2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der ...
§ 7 PapVerarbIndMeistPrV Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
... Prüfungsteilen und Prüfungsfächern gemäß den §§ 3 bis 5 kann der Prüfungsteilnehmer auf Antrag von der zuständigen Stelle freigestellt werden, ...
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