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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2007 aufgehoben
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§ 9 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Textilstopfer (TStopfAusbV k.a.Abk.)
V. v. 25.04.1978 BGBl. I S. 574; aufgehoben durch § 9 V. v. 07.05.2007 BGBl. I S. 680
Geltung ab 30.04.1978; FNA: 806-21-1-61 Berufliche Bildung
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Geltung ab 30.04.1978; FNA: 806-21-1-61 Berufliche Bildung
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§ 9 Aufhebung von Vorschriften
Die bisher im Verwaltungsverfahren festgelegten Berufsbilder, Berufsbildungspläne und Prüfungsanforderungen für die Lehrberufe, Anlernberufe und vergleichbar geregelten Ausbildungsberufe, die in dieser Verordnung geregelt sind, insbesondere für den Ausbildungsberuf Tuchstopferin, sind nicht mehr anzuwenden.
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