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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 15.01.2024 aufgehoben
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§ 4 - Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen (31. BImSchV)
Artikel 1 V. v. 21.08.2001 BGBl. I S. 2180; aufgehoben durch § 13 Abs. 3 V. v. 10.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 7
Geltung ab 25.08.2001; FNA: 2129-8-31 Umweltschutz
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Geltung ab 25.08.2001; FNA: 2129-8-31 Umweltschutz
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§ 4 Spezielle Anforderungen
Der Betreiber hat eine Anlage so zu errichten und zu betreiben, dass
- 1.
- die im Anhang III für die Anlage festgelegten
- a)
- Emissionsgrenzwerte für gefasste Abgase,
- b)
- Grenzwerte für diffuse Emissionen und
- c)
- Grenzwerte für die Gesamtemissionen und
- 2.
- die im Anhang III für die Anlage festgelegten besonderen Anforderungen
Frühere Fassungen von § 4 31. BImSchV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 02.05.2013 | Artikel 7 Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen, zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin sowie zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen vom 02.05.2013 BGBl. I S. 1021 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 4 31. BImSchV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 31. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
31. BImSchV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 31. BImSchV Allgemeine Anforderungen (vom 05.04.2017)
... 1. Absatz 2 bis 4 und 2. Absatz 5 und 6 eingehalten werden, soweit durch § 4 in Verbindung mit Anhang III nichts anderes bestimmt ist. (2) Der Betreiber ...
§ 5 31. BImSchV Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen (vom 05.04.2017)
... zu enthalten. (3) Soweit zur Kontrolle von Anforderungen nach den §§ 3 und 4 Messungen erforderlich sind, hat der Betreiber geeignete Messöffnungen und Messplätze ... genehmigungsbedürftigen Anlage, für die in § 3 Absatz 2 Satz 3 oder Abs. 3 oder in § 4 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a Anforderungen festgelegt sind, hat die Einhaltung der jeweiligen Anforderungen 1. ... hat die Einhaltung der für die Anlage maßgeblichen Anforderungen nach 1. § 4 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b , 2. § 4 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe c oder 3. § 4 Satz 2 ... Anforderungen nach 1. § 4 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b, 2. § 4 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe c oder 3. § 4 Satz 2 mindestens einmal in einem Kalenderjahr durch eine ... 4 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b, 2. § 4 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe c oder 3. § 4 Satz 2 mindestens einmal in einem Kalenderjahr durch eine Lösemittelbilanz nach dem ... (7) Entscheidet sich der Betreiber für einen Reduzierungsplan im Sinne des § 4 Satz 2 , so muss er diesen der zuständigen Behörde rechtzeitig vor Inbetriebnahme der Anlage ... nicht genehmigungsbedürftigen Anlage festgestellt, dass die Anforderungen nach § 3 oder § 4 Satz 1 nicht eingehalten werden, hat der Betreiber dies der zuständigen Behörde ...
§ 12 31. BImSchV Ordnungswidrigkeiten (vom 02.05.2013)
... genehmigungsbedürftigen Anlage 1. entgegen § 3 Abs. 1 Nr. 1 oder § 4 Satz 1 eine Anlage nicht richtig errichtet oder nicht richtig betreibt, 2. entgegen ... genehmigungsbedürftigen Anlage 1. entgegen § 3 Abs. 1 Nr. 1 oder § 4 Satz 1 eine Anlage nicht richtig errichtet oder nicht richtig betreibt, 2. entgegen ...
Anhang III 31. BImSchV (zu §§ 3 und 4) Spezielle Anforderungen (vom 05.04.2017)
Anhang IV 31. BImSchV (zu § 4) Reduzierungsplan (vom 05.04.2017)
... zu erzielen, wie dies für die jeweilige Anlage bei Einhaltung der Anforderungen nach § 4 Satz 1 Nr. 1 der Fall wäre. Bei Einhaltung der Voraussetzungen von Satz 1 darf der Betreiber einen ... aufgestellt sein kann. Sind entgegen der bei Aufstellung des Reduzierungsplans gemäß § 4 Satz 2 getroffenen und begründeten Annahmen lösemittelarme oder lösemittelfreie ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen, zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin sowie zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen
V. v. 02.05.2013 BGBl. I S. 1021, 3754
Artikel 7 IndEmissRLUVuaÄndV Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen (vom 02.05.2013)
... die Absätze 2 bis 4 hinausgehende Anforderungen ergeben." 4. In § 4 werden die Sätze 3 und 4 durch die folgenden Sätze ersetzt: „Dieser ...
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