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Zitierungen von § 116 Grundbuchordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 116 GBO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GBO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung eines Datenbankgrundbuchs (DaBaGG)
G. v. 01.10.2013 BGBl. I S. 3719; zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 21.11.2016 BGBl. I S. 2591
Artikel 1 DaBaGG Änderung der Grundbuchordnung
... seinem vollständigen Wortlaut im Grundbuch eingetragen ist." 12. In § 116 Absatz 2 wird die Angabe „117" durch die Angabe „118" ersetzt.  ...