Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG)
G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713
Artikel 1 ERVGBG Änderung der Grundbuchordnung ... werden; nach der Übernahme können die Ausdrucke vernichtet werden. § 139 Aktenausdruck, Akteneinsicht und Datenabruf (1) An die Stelle der Abschrift aus der ... §§ 135 bis 138 werden die §§ 142 bis 145. 22. Der bisherige § 139 wird § 146 und in Satz 1 wird die Angabe „§ 138" durch die Angabe ...
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