... 1, Nr. 2 oder 4 ein radioaktives Arzneimittel in den Verkehr bringt." 5. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Übergangsregelung ... den Verkehr bringt." 5. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Übergangsregelung Arzneimittel, die sich am 30. Dezember 2006 im Verkehr befinden ...