Zitierungen von § 9 BioAbfV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 BioAbfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BioAbfV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3c BioAbfV Schadstoff- und Fremdstoffminimierung (vom 01.05.2023)
... Beschränkungen lassen sich aus dem Erreichen oder Überschreiten der Bodenwerte nach § 9 Absatz 2 nicht herleiten. (2) Die in § 1 Absatz 2 Genannten wirken darauf hin, dass bei der ...
§ 11 BioAbfV Nachweispflichten (vom 01.05.2023)
... alternativ Schlagbezeichnung und die Größe in Hektar sowie die Bodenuntersuchung nach § 9 Absatz 2 einzutragen und der für die Aufbringungsfläche zuständigen Behörde sowie der ...
§ 12 BioAbfV Ausnahmen für Kleinflächen (vom 01.05.2023)
...  § 9 Absatz 1 und 2 , § 11 Absatz 2a Satz 2 und Absatz 3a Satz 6 gelten nicht, wenn unbehandelte oder behandelte ...
§ 13 BioAbfV Ordnungswidrigkeiten (vom 01.05.2023)
... lässt, 5. einer vollziehbaren Anordnung nach § 2a Absatz 6 Satz 1 oder § 9 Absatz 2 Satz 5 zuwiderhandelt, 6. entgegen § 3 Absatz 1 oder § 3a Absatz 1 Satz 1 Bioabfall ... nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig weiterleitet, 4. entgegen § 9 Absatz 1 Satz 1 eine Angabe nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht,  ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Verordnungen
V. v. 28.04.2022 BGBl. I S. 700, 2023 I Nr. 153
Artikel 1 AbfallRÄndV Änderung der Bioabfallverordnung (vom 01.05.2023)
... Beschränkungen lassen sich aus dem Erreichen oder Überschreiten der Bodenwerte nach § 9 Absatz 2 nicht herleiten. (2) Die in § 1 Absatz 2 Genannten wirken darauf hin, dass bei ... Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit nicht zu erwarten sind." 9. In § 9 Absatz 2 Satz 5 werden die Wörter „Artikel 16 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585)" ... folgt gefasst: „§ 12 Ausnahmen für Kleinflächen (1) § 9 Absatz 1 und 2 , § 11 Absatz 2a Satz 2 und Absatz 3a Satz 6 gelten nicht, wenn unbehandelte oder behandelte ...

Verordnung zur Änderung der Bioabfallverordnung, der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung und der Düngemittelverordnung
V. v. 23.04.2012 BGBl. I S. 611
Artikel 1 BioAbfVuaÄndV Änderung der Bioabfallverordnung
... für die menschliche oder tierische Gesundheit erforderlich ist." 9. § 9 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter ... zu erwarten sind" eingefügt. 10. Nach § 9 wird folgender § 9a eingefügt: „§ 9a Zusätzliche ... Schlagbezeichnung und die Größe in Hektar sowie die Bodenuntersuchung nach § 9 Absatz 2 einzutragen und der für die Aufbringungsfläche zuständigen Behörde ... Gemisch und Klärschlamm auf derselben Fläche aufbringt, 13. entgegen § 9 Absatz 1 Satz 1 eine Angabe nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ... oder nicht rechtzeitig macht, 14. einer vollziehbaren Anordnung nach § 9 Absatz 2 Satz 5 oder § 11 Absatz 1b Satz 3, auch in Verbindung mit § 10 Absatz 3 Satz 1 ...
Artikel 4 BioAbfVuaÄndV Änderung der Bioabfallverordnung
... auf derselben Fläche aufbringt, 10. einer vollziehbaren Anordnung nach § 9 Absatz 2 Satz 5 zuwiderhandelt oder 11. ohne Zustimmung nach § 9a Absatz 1 Satz 1 ... nicht vollständig oder nicht rechtzeitig weiterleitet, 4. entgegen § 9 Absatz 1 Satz 1 eine Angabe nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ...

Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung
V. v. 27.09.2017 BGBl. I S. 3465
Artikel 3 AbfKlärVNOV Folgeänderungen
... der zuständigen Behörde auf Verlangen herauszugeben." 2. § 9 Absatz 2 Satz 6 wird wie folgt geändert: a) Die Wörter „Anhang 1 der ...

Verordnung zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften
V. v. 09.11.2010 BGBl. I S. 1504
Artikel 3 DL-RLUmwUV Änderung der Bioabfallverordnung
... nach Absatz 9 Satz 1 gilt § 3 Absatz 8a und 8b entsprechend." 3. Nach § 9 Absatz 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt: „(2a) Für die Bestimmung ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed