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Zitierungen von § 14a Urheberrechtswahrnehmungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14a UrhWahrnG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UrhWahrnG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 14c UrhWahrnG Streitfälle über Gesamtverträge (vom 01.01.2008)
... kann die Schiedsstelle einen Vorschlag für eine einstweilige Regelung machen. § 14a Abs. 2 Satz 3 bis 5 und Abs. 3 ist anzuwenden. Die einstweilige Regelung gilt, wenn nichts anderes ...
§ 14e UrhWahrnG Aussetzung (vom 01.01.2008)
... Während der Aussetzung ist die Frist zur Unterbreitung eines Einigungsvorschlages nach § 14a Abs. 2 Satz 1 und § 16 Abs. 1 ...
§ 16 UrhWahrnG Gerichtliche Geltendmachung (vom 01.01.2008)
... vor der Schiedsstelle vorausgegangen ist oder nicht innerhalb des Verfahrenszeitraums nach § 14a Absatz 2 Satz 1 und 2 abgeschlossen wurde. (2) Dies gilt nicht, wenn bei Streitfällen nach § 14 ...
§ 26a UrhWahrnG Anhängige Verfahren
... §§ 14 bis 16 sind auf Verfahren, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes vor der Schiedsstelle ...
§ 27 UrhWahrnG Übergangsregelung zum Zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (vom 01.01.2008)
... bereits anhängig sind, mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Jahresfrist nach § 14a Abs. 2 mit dem Inkrafttreten des genannten Gesetzes beginnt. (3) § 16 Abs. 4 Satz ...
 
Zitat in folgenden Normen

Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG)
Artikel 1 G. v. 24.05.2016 BGBl. I S. 1190; zuletzt geändert durch Artikel 29 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 139 VGG Übergangsvorschrift für Verfahren vor der Schiedsstelle und für die gerichtliche Geltendmachung
... anhängig sind, nicht anzuwenden; für diese Verfahren sind die §§ 14 bis 15 des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes und die Urheberrechtsschiedsstellenverordnung, ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
G. v. 26.10.2007 BGBl. I S. 2513
Artikel 2 2. InfoGesellUrhRG Änderung des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes
... Verbraucherverbände Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme." 5. § 14a Abs. 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Die Schiedsstelle hat den Beteiligten ... Während der Aussetzung ist die Frist zur Unterbreitung eines Einigungsvorschlages nach § 14a Abs. 2 Satz 1 und § 16 Abs. 1 gehemmt." 7. § 16 wird wie folgt ... „ist" die Wörter „oder nicht innerhalb des Verfahrenszeitraums nach § 14a Abs. 2 Satz 1 und 2 abgeschlossen wurde" eingefügt. b) Absatz 4 Satz 1 wird ... bereits anhängig sind, mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Jahresfrist nach § 14a Abs. 2 mit dem Inkrafttreten des genannten Gesetzes beginnt. (3) § 16 Abs. 4 Satz ...
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