Änderung § 63 Approbationsordnung für Zahnärzte vom 07.12.2007

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§ 63 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 07.12.2007 geltenden Fassung
§ 63 n.F. (neue Fassung)
in der am 07.12.2007 geltenden Fassung
durch Artikel 10 G. v. 02.12.2007 BGBl. I S. 2686
 

(Textabschnitt unverändert)

§ 63


(Text alte Fassung)

Nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 21 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde vom 31. März 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 221) gilt diese Verordnung auch im Land Berlin.

(Text neue Fassung)

(aufgehoben)

 



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