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Zitierungen von § 54 Approbationsordnung für Zahnärzte
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 54 ZÄApprO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZÄApprO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 56 ZÄApprO
... in einem Zeitraum von zwölf Monaten nach ihrem Beginn, im Falle des § 54 Abs. 2 nach Beginn der Wiederholungsprüfung, nicht vollständig beendet, so gilt sie in ...
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Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3530/v49991.htm