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Zitierungen von § 14 UKlaG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 UKlaG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
UKlaG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Stammnormen
Finanzschlichtungsstellenverordnung (FinSV)V. v. 05.09.2016 BGBl. I S. 2140; zuletzt geändert durch Artikel 27 G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
Zitat in folgenden Normen
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
neugefasst durch B. v. 02.01.2002 BGBl. I S. 42, 2909; 2003, 738; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 22.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 320
§ 675x BGB Erstattungsanspruch bei einem vom oder über den Zahlungsempfänger ausgelösten autorisierten Zahlungsvorgang (vom 13.01.2018)
... und auf die Möglichkeit, eine Schlichtungsstelle gemäß § 14 des Unterlassungsklagengesetzes anzurufen, hinzuweisen. Das Recht des Zahlungsdienstleisters, eine innerhalb der Frist ...
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
neugefasst durch B. v. 21.09.1994 BGBl. I S. 2494, 1997 I S. 1061; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 10.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 306
Artikel 248 EGBGB Informationspflichten bei der Erbringung von Zahlungsdienstleistungen (vom 13.01.2018)
... sowie auf das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren gemäß § 14 des Unterlassungsklagengesetzes . (2) Wenn auf Verlangen des Zahlungsdienstnutzers der Zahlungsdiensterahmenvertrag ...
Anlage 3a EGBGB (zu Artikel 246b § 2 Absatz 3 Satz 1) Muster für die Widerrufsbelehrung bei im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über die Erbringung von Zahlungsdiensten in Form von Zahlungsdiensterahmenverträgen (vom 28.05.2022)
... offenstehende außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren
(zugrunde liegende Vorschrift: § 14 des Unterlassungsklagengesetzes ).
Abschnitt 3
Widerrufsfolgen
Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits ...
Anlage 3b EGBGB (zu Artikel 246b § 2 Absatz 3 Satz 1) Muster für die Widerrufsbelehrung bei im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über die Erbringung von Zahlungsdiensten in Form von Einzelzahlungsverträgen (vom 28.05.2022)
... offenstehende außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren
(zugrunde liegende Vorschrift: § 14 des Unterlassungsklagengesetzes ).
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Abschnitt 3
Widerrufsfolgen
Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits ...
Finanzschlichtungsstellenverordnung (FinSV)
V. v. 05.09.2016 BGBl. I S. 2140; zuletzt geändert durch Artikel 27 G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
§ 1 FinSV Organisation der Verbraucherschlichtungsstellen
... für die Streitigkeiten, die der Deutschen Bundesbank durch § 14 Absatz 1 Satz 2 des Unterlassungsklagengesetzes zur Schlichtung zugewiesen sind, ist am Sitz der ... die Streitigkeiten, die der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht durch § 14 Absatz 1 Satz 2 des Unterlassungsklagengesetzes zur Schlichtung zugewiesen sind, ist am Sitz der ...
§ 11 FinSV Anerkennung von privaten Schlichtungsstellen als Verbraucherschlichtungsstellen
... Schlichtungsstelle ist als Verbraucherschlichtungsstelle für Streitigkeiten nach § 14 Absatz 1 des Unterlassungsklagengesetzes anzuerkennen, wenn 1. ein Antrag gestellt ... der den Voraussetzungen des § 16 entspricht und 2. die Voraussetzungen nach § 14 des Unterlassungsklagengesetzes und nach den §§ 12 bis 15 und 22 vorliegen. ...
§ 15 FinSV Anforderungen an die Verfahrensordnung der Schlichtungsstelle
... erlassen, die die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle für Streitigkeiten nach § 14 Absatz 1 Satz 1 des Unterlassungsklagengesetzes begründet. Die Zuständigkeit ... kann daneben auch für Streitigkeiten zuständig sein, die nicht unter § 14 Absatz 1 Satz 1 des Unterlassungsklagengesetzes fallen. (2) Die Organisation ...
§ 16 FinSV Anforderungen an den Antrag auf Anerkennung als Verbraucherschlichtungsstelle
... Antrag auf Anerkennung seiner Schlichtungsstelle als Verbraucherschlichtungsstelle nach § 14 des Unterlassungsklagengesetzes stellen. Der Antrag muss enthalten: 1. den ...
§ 24 FinSV Abgabe und Weiterleitung bei Unzuständigkeit
... Wird eine Schlichtung wegen einer Streitigkeit nach § 14 Absatz 1 des Unterlassungsklagengesetzes bei einer unzuständigen ...
Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG)
Artikel 1 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446, 2019 I 1113; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 60 ZAG Beschwerden über Zahlungsdienstleister (vom 15.12.2023)
... in ihrer Antwort auch auf die Möglichkeit zur außergerichtlichen Streitbeilegung nach § 14 Absatz 1 Nummer 4 des Unterlassungsklagengesetzes ...
Zahlungskontengesetz (ZKG)
Artikel 1 G. v. 11.04.2016 BGBl. I S. 720, 2018 I S. 668; zuletzt geändert durch Artikel 26 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
§ 14 ZKG Allgemeine Informationspflichten der Zahlungsdienstleister
... sowie der einschlägigen Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach § 14 des Unterlassungsklagengesetzes sowie 5. ein klar und verständlich abgefasstes ...
§ 34 ZKG Ablehnung des Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags
... nach § 48 sowie über das Recht des Berechtigten zu unterrichten, sich an die nach § 14 Absatz 1 des Unterlassungsklagengesetzes zuständige Verbraucherschlichtungsstelle zu wenden. ...
§ 43 ZKG Kündigungserklärung des kontoführenden Instituts (vom 29.12.2020)
... die zuständige Behörde gemäß § 46 Absatz 2 und an die nach § 14 Absatz 1 des Unterlassungsklagengesetzes zuständige Verbraucherschlichtungsstelle zu wenden. Dabei sind dem Kontoinhaber die ...
§ 48 ZKG Verwaltungsverfahren (vom 15.12.2023)
... 2. wegen der in Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Gründe ein Verfahren vor der nach § 14 Absatz 1 des Unterlassungsklagengesetzes zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle anhängig ist. (3) Die ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
G. v. 19.02.2016 BGBl. I S. 254, 1039
Artikel 7 VSBGEG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
... In § 8 Absatz 2 wird die Angabe „(Bundesanstalt)" gestrichen. 3. § 14 wird wie folgt gefasst: „§ 14 Schlichtungsverfahren und ... gestrichen. 3. § 14 wird wie folgt gefasst: „§ 14 Schlichtungsverfahren und Verordnungsermächtigung (1) Bei Streitigkeiten aus der ... Verbraucherangelegenheiten (1) Bis zum Inkrafttreten der Rechtsverordnung nach § 14 Absatz 5 gelten ergänzend 1. für die Verbraucherschlichtungsstelle bei der ... an die Stelle der Streitigkeiten nach dem Kapitalanlagegesetzbuch die Streitigkeiten nach § 14 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 und 6. Schlichter, die für die Schlichtung von Streitigkeiten nach ... 1 Satz 1 Nummer 5 und 6. Schlichter, die für die Schlichtung von Streitigkeiten nach § 14 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 bestellt sind, dürfen nicht zugleich die Aufsicht über ... unterliegen. Vor der Bestellung von Schlichtern für Streitigkeiten nach § 14 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 sind abweichend von § 2 Absatz 2 Satz 1 der ... gelten bis zum 1. Februar 2017 als anerkannte private Verbraucherschlichtungsstellen nach § 14 Absatz 1." ...
Gesetz zur Einführung einer Musterwiderrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge, zur Änderung der Vorschriften über das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen und zur Änderung des Darlehensvermittlungsrechts
G. v. 24.07.2010 BGBl. I S. 977
Artikel 3 VDLRÄndG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
... § 14 Absatz 1 Nummer 3 des Unterlassungsklagengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen
G. v. 11.04.2016 BGBl. I S. 720, 2018 I S. 668; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 10.07.2018 BGBl. I S. 1102
Artikel 3 ZKRLUG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
... zwischen einem Zahlungsdienstleister und einem Verbraucher regeln." 2. § 14 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Satz 1 wird wie folgt geändert: ...
Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie
G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2029, 2017 I 558
Artikel 21 TranspRLÄndRLUG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
... 14 Absatz 1 Nummer 3 des Unterlassungsklagengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August ...
Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2355
Artikel 1 VerbrKredRLUG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... und auf die Möglichkeit, eine Schlichtungsstelle gemäß § 14 des Unterlassungsklagengesetzes anzurufen, hinzuweisen. Das Recht des Zahlungsdienstleisters, eine ...
Artikel 2 VerbrKredRLUG Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
... sowie auf das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren nach § 14 des Unterlassungsklagengesetzes. (2) Wenn auf Verlangen des Zahlungsdienstnutzers der ...
Artikel 3 VerbrKredRLUG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
... „Abschnitt 4 Außergerichtliche Schlichtung". 5. § 14 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 14 Schlichtungsverfahren". b) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ...
Artikel 4 VerbrKredRLUG Änderung der Schlichtungsstellenverfahrensverordnung
... wird wie folgt gefasst: „Verordnung über die Schlichtungsstelle nach § 14 des Unterlassungsklagengesetzes und ihr Verfahren ... Bei Verbänden, für die die Übertragung der Schlichtungsaufgabe nach § 14 des Unterlassungsklagengesetzes in Ansehung von Streitigkeiten aus der Anwendung der §§ ...
Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften
G. v. 11.03.2016 BGBl. I S. 396
Artikel 6 WohnImmoKredRLUG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
... 14 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Unterlassungsklagengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. ...
Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie
G. v. 01.03.2011 BGBl. I S. 288
Artikel 10 2. EGeldRLUG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
... 14 Absatz 1 des Unterlassungsklagengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 2002 ...
Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446, 2019 I 1113
Artikel 3 ZAGEG 2018 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
... sowie auf das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren gemäß § 14 des Unterlassungsklagengesetzes ." d) § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Informationen ...
Artikel 4 ZAGEG 2018 Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
... § 14 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 des Unterlassungsklagengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 2002 (BGBl. I S. 3422, 4346), das zuletzt durch ...
Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts
G. v. 17.02.2016 BGBl. I S. 233
Artikel 3 VDSDG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
... Anspruchs nach den §§ 1 bis 2a oder nach § 4a" ersetzt. 11. § 14 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nummer 4 wird der Punkt am Ende ...
Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 97 9. ZustAnpV Unterlassungsklagengesetz
... In § 14 Abs. 3 des Unterlassungsklagengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 2002 ...
SEPA-Begleitgesetz
G. v. 03.04.2013 BGBl. I S. 610
Artikel 5 SEPA-BG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
... 14 Absatz 1 Nummer 3 des Unterlassungsklagengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August ...
Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG)
G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
Artikel 10 VRUG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
... 22. Die bisherigen Abschnitte 4 bis 6 werden die Abschnitte 5 bis 7. 23. § 14 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b wird wie folgt gefasst: „b) die Verordnung (EU) 2021/1230 des Europäischen ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Schlichtungsstellenverfahrensverordnung (SchlichtVerfV)
neugefasst durch B. v. 10.07.2002 BGBl. I S. 2577; aufgehoben durch § 27 Abs. 2 V. v. 05.09.2016 BGBl. I S. 2140
§ 3 SchlichtVerfV Ablehnung einer Schlichtung (vom 18.06.2016)
... Schlichtungsvorschlags oder eines Schlichtungsverfahrens einer Schlichtungsstelle nach § 14 des Unterlassungsklagengesetzes oder einer anderen Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, ...
§ 7 SchlichtVerfV Übertragung auf private Stellen (vom 08.09.2015)
... Die Schlichtungsaufgabe nach § 14 Abs. 1 des Unterlassungsklagengesetzes wird übertragen: 1. für die ...
§ 9 SchlichtVerfV Übergangsregelung zum Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht vom 29. Juli 2009 (vom 11.06.2010)
... Verbänden, für die die Übertragung der Schlichtungsaufgabe nach § 14 des Unterlassungsklagengesetzes in Ansehung von Streitigkeiten aus der Anwendung der §§ ...
Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG)
Artikel 1 G. v. 25.06.2009 BGBl. I S. 1506; aufgehoben durch Artikel 15 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446
§ 28 ZAG Beschwerden über Zahlungsdienstleister
... in ihrer Antwort auch auf das Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung nach § 14 des Unterlassungsklagengesetzes hin. (3) Soweit die behaupteten Verstöße ...
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