§ 7 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenZweite Verordnung zur Änderung der Ersten Agrarstatistikverordnung
V. v. 04.04.2007 BGBl. I S. 493
Artikel 1 2. AgrStatV1ÄndV ... §§ 1 und 3 werden aufgehoben. 2. Nach § 4 werden folgende §§ 5 bis 8 angefügt: „§ 5 Gemüseanbau- und Zierpflanzenerhebung ... jeweils zusätzlich die Unterscheidung nach Kulturformen. § 7 Erhebung in forstlichen Erzeugerbetrieben (1) Abweichend von § 80 Abs. 1 des ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes
G. v. 06.03.2009 BGBl. I S. 438
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