Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung § 1 1. AgrStatV vom 17.04.2007

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 1 2. AgrStatV1ÄndV am 17. April 2007 und Änderungshistorie der 1. AgrStatV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

§ 1 1. AgrStatV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 17.04.2007 geltenden Fassung
§ 1 1. AgrStatV n.F. (neue Fassung)
in der am 17.04.2007 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 04.04.2007 BGBl. I S. 493
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 1 Erhebung über die Viehbestände


(Text neue Fassung)

§ 1 (aufgehoben)


vorherige Änderung

(1) Im Rahmen der Erhebung über die Viehbestände werden über die in § 19 Abs. 1 Nr. 2 des Agrarstatistikgesetzes genannten Merkmale hinaus zum Berichtszeitpunkt 3. Mai 2005 Merkmale über die Bestände an Pferden und Geflügel erhoben.

(2) Erhebungsmerkmale sind

1. bei den Beständen an Pferden: die Zahl der Tiere;

2. bei den Beständen an Geflügel: die Zahl, die Art sowie bei Hühnern der Nutzungszweck der Tiere.



 
 

Anzeige