Zitate in ÄnderungsvorschriftenDrittes Zivildienstgesetzänderungsgesetz
G. v. 14.06.2009 BGBl. I S. 1229; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 31.07.2010 BGBl. I S. 1052
Artikel 1 3. ZDGÄndG Änderung des Zivildienstgesetzes ... „§ 25b Einführung und Begleitung". d) Die Angabe zu § 30a wird wie folgt gefasst: „§ 30a Pflichten der Vorgesetzten". ... d) Die Angabe zu § 30a wird wie folgt gefasst: „§ 30a Pflichten der Vorgesetzten". e) Die Angabe zu § 81 wird aufgehoben. ... die mit Aufgaben der Leitung und Aufsicht beauftragt sind." 12. § 30a wird wie folgt gefasst: „§ 30a Pflichten der Vorgesetzten ... beauftragt sind." 12. § 30a wird wie folgt gefasst: „§ 30a Pflichten der Vorgesetzten Vorgesetzte sind für die ihnen unterstellten ...
Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
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