interne Verweise§ 58a ZDG Ahndung von Dienstvergehen (vom 01.01.2010) ... einer Beschwerde nach § 65 Abs. 2, eines Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht nach § 66 , eines Strafverfahrens oder eines Bußgeldverfahrens ist. (4) Ein Dienstvergehen ...
§ 58b ZDG Verhältnis der Disziplinarmaßnahmen zu Strafen und Ordnungsmaßnahmen (vom 01.01.2010) ... dem Präsidenten des Bundesamtes oder, wenn das Verwaltungsgericht entschieden hat (§ 66 ), bei diesem einzureichen. Die Entscheidung ist dem Dienstleistenden und, wenn sie vom ... Verhandlung endgültig durch Beschluss. Absatz 3 Satz 2, § 65 Abs. 1 Satz 3 und § 66 Abs. 3 finden entsprechende ...
§ 67 ZDG Aufhebung der Disziplinarverfügung (vom 01.01.2010) ... Bestätigt das Verwaltungsgericht im Falle des § 66 Abs. 2 die angefochtene Entscheidung, mildert es die Disziplinarmaßnahme, stellt es das ... mildert es die Disziplinarmaßnahme, stellt es das Disziplinarverfahren nach § 66 Abs. 2 Satz 6 ein oder stellt es ein Dienstvergehen nicht fest und hebt es aus diesem Grunde die ... führen können. (5) § 62b Abs. 1, § 65 Abs. 1 Satz 3 und § 66 finden entsprechende ...
§ 68 ZDG Vollstreckung (vom 01.01.2010) ... eingelegt worden ist. Der Antrag auf Entscheidung des Verwaltungsgerichts nach § 66 Abs. 1 hemmt die Vollstreckung nicht; das Verwaltungsgericht kann die Vollstreckung aussetzen. ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDrittes Zivildienstgesetzänderungsgesetz
G. v. 14.06.2009 BGBl. I S. 1229; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 31.07.2010 BGBl. I S. 1052
Artikel 1 3. ZDGÄndG Änderung des Zivildienstgesetzes ... dem Präsidenten des Bundesamtes oder, wenn das Verwaltungsgericht entschieden hat (§ 66 ), bei diesem einzureichen. Die Entscheidung ist dem Dienstleistenden und, wenn sie vom ... Sie ist zuzustellen. Absatz 1 Satz 3 ist entsprechend anzuwenden." 28. § 66 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „des ...
Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes
G. v. 28.04.2011 BGBl. I S. 687
Artikel 3 EGBFDG Änderung des Zivildienstgesetzes ... erfolgen." 3. In § 9 Nummer 3 wird die Angabe „§ 64 oder § 66 " durch die Wörter „den §§ 64, 66, 66a oder § 66b" ersetzt. ... die Angabe „§ 64 oder § 66" durch die Wörter „den §§ 64, 66 , 66a oder § 66b" ersetzt. 4. Folgender § 83 wird angefügt: ...
Gesetz zur Errichtung und zur Regelung der Aufgaben des Bundesamts für Justiz
G. v. 17.12.2006 BGBl. I S. 3171
Wehrrechtsänderungsgesetz 2008 (WehrRÄndG 2008)
G. v. 31.07.2008 BGBl. I S. 1629
Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
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