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Änderung § 3 MBergG vom 15.12.2010
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§ 3 MBergG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 15.12.2010 geltenden Fassung | § 3 MBergG n.F. (neue Fassung) in der am 15.12.2010 geltenden Fassung durch Artikel 74 G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1864 |
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(Text alte Fassung) § 3 Ausführung durch das Oberbergamt | (Text neue Fassung)§ 3 Ausführung durch das Landesamt |
Dieses Gesetz wird vom Oberbergamt in Clausthal-Zellerfeld als einem für diese Aufgabe vom Land Niedersachsen entliehenen Organ des Bundes ausgeführt. Das Oberbergamt unterliegt insoweit der Fach- und Rechtsaufsicht des Bundes. | Dieses Gesetz wird vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) mit Sitz in Hannover und Clausthal-Zellerfeld als einem für diese Aufgabe vom Land Niedersachsen entliehenen Organ des Bundes ausgeführt. Das Landesamt unterliegt insoweit der Fach- und Rechtsaufsicht des Bundes. |
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