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Zitierungen von § 6 SprengG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 SprengG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SprengG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 SprengG Anwendungsbereich (vom 01.07.2017)
... Zuordnung der sonstigen explosionsgefährlichen Stoffe zur Stoffgruppe B die §§ 5f, 6 , 14, 17 bis 25 sowie § 26 Absatz 2, die §§ 30 bis 32, § 33 Absatz 3, § ... 39, 3. bei Zuordnung der sonstigen explosionsgefährlichen Stoffe zur Stoffgruppe C § 6 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b und Nummer 4 , die §§ 17 bis 19, 24, 25 sowie § 26 Absatz 2, die §§ 30 bis 32, § ...
§ 1b SprengG Ausnahmen für den Umgang und den Verkehr mit sowie für die Einfuhr, für die Durchfuhr und für die Beförderung von explosionsgefährlichen Stoffen (vom 01.07.2017)
... Stoffen in den der Bergaufsicht unterliegenden Betrieben, jedoch mit Ausnahme der §§ 3 bis 16a, 19 bis 24 Absatz 1 hinsichtlich der Gebrauchsanleitung, soweit bergrechtliche ...
§ 5c SprengG Konformitätsbewertung für Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände in der Serienfertigung; Qualitätssicherungsverfahren; CE-Kennzeichnung (vom 17.06.2017)
... auf der Verpackung angebracht werden. Das Nähere regelt eine Rechtsverordnung nach § 6 Absatz 1 ...
§ 5f SprengG Zulassung von sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen und Sprengzubehör (vom 17.06.2017)
... Materialforschung und -prüfung zugelassen sind oder 2. durch Rechtsverordnung nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 allgemein zugelassen sind. Die Zulassung nach Nummer 1 wird dem Hersteller, ... oder das Sprengzubehör den Anforderungen einer auf der Grundlage einer Rechtsverordnung nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a erlassenen Vorschrift über die Zusammensetzung, Beschaffenheit und Bezeichnung der ...
§ 16a SprengG Kennzeichnung von Explosivstoffen (vom 01.07.2017)
... und zurückverfolgt werden kann. Näheres regelt eine Rechtsverordnung nach § 6 Absatz 1 . (2) Absatz 1 ist auf die folgenden Explosivstoffe nicht anzuwenden: 1. auf ...
§ 16c SprengG Kennzeichnungspflicht des Herstellers von Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen; Gebrauchsanleitung; Registrierungsnummer (vom 01.07.2017)
... Weise abgefasst sein. Das Nähere regelt eine Rechtsverordnung nach § 6 Absatz 1 . (2) Der Hersteller muss dem Explosivstoff oder dem pyrotechnischen ...
§ 24 SprengG Schutzvorschriften (vom 01.07.2017)
... die von einer auf Grund dieses Gesetzes bestimmten Stelle festgelegte Gebrauchsanleitung, die nach § 6 Absatz 4 bekannt gemachten Regeln und Erkenntnisse, die sonstigen gesicherten arbeitswissenschaftlichen ... allgemein anerkannten Regeln der Sicherheitstechnik anzuwenden. Bei Einhaltung der nach § 6 Absatz 4 bekannt gemachten Regeln ist davon auszugehen, dass die im Gesetz oder einer Verordnung zum Gesetz ...
§ 33b SprengG Maßnahmen bei mangelhaften explosionsgefährlichen Stoffen und mangelhaftem Sprengzubehör (vom 16.07.2021)
... fest, so prüft sie, ob die Stichprobe die Anforderungen einer Rechtsverordnung nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a erfüllt. (2) Stellt die zuständige Behörde die ... oder dem Baumuster nicht fest oder sind die Anforderungen einer Rechtsverordnung nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a nicht erfüllt, trifft die zuständige Behörde alle notwendigen vorläufigen ...
§ 39 SprengG Beteiligung beim Erlass von Rechtsverordnungen (vom 27.06.2020)
... Rechtsverordnungen nach den §§ 4 und 6 , nach § 9 Abs. 3, § 16 Abs. 3 und § 22 Absatz 6 ergehen im Einvernehmen mit dem ...
§ 41 SprengG Ordnungswidrigkeiten (vom 09.03.2023)
... 1c. entgegen § 5 Absatz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a oder Buchstabe c Explosivstoffe oder pyrotechnische Gegenstände auf dem Markt bereitstellt, 1d. ... entgegen § 5f Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder 2 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 sonstige explosionsgefährliche Stoffe einführt, verbringt, vertreibt, anderen ... Verfügung nach § 33 untersagt worden ist, 16. einer Rechtsverordnung nach § 6 Abs. 1 , § 16 Abs. 3, § 25 oder § 29 Nr. 1 Buchstabe b, Nummer 2 oder 3 zuwiderhandelt, ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Stammnormen
Biostoffverordnung (BioStoffV)Artikel 1 V. v. 15.07.2013 BGBl. I S. 2514; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3115
Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)neugefasst durch B. v. 31.01.1991 BGBl. I S. 169; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 20.12.2021 BGBl. I S. 5238
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)Artikel 1 V. v. 26.11.2010 BGBl. I S. 1643, 1644; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3115
Zweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV)neugefasst durch B. v. 10.09.2002 BGBl. I S. 3543; zuletzt geändert durch Artikel 111 G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Sonstige
Dritte Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum SprengstoffgesetzV. v. 18.12.2020 BAnz AT 21.12.2020 V1
Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum SprengstoffgesetzV. v. 11.10.2012 BGBl. I S. 2171
Verordnung zur Neufassung der Gefahrstoffverordnung und zur Änderung sprengstoffrechtlicher VerordnungenV. v. 26.11.2010 BGBl. I S. 1643
Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen und zur Änderung der GefahrstoffverordnungV. v. 15.07.2013 BGBl. I S. 2514
Vierte Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum SprengstoffgesetzV. v. 20.12.2021 BGBl. I S. 5238
Zweite Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum SprengstoffgesetzV. v. 11.06.2017 BGBl. I S. 1617
Zitat in folgenden Normen
Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)
neugefasst durch B. v. 31.01.1991 BGBl. I S. 169; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 20.12.2021 BGBl. I S. 5238
§ 10 1. SprengV (vom 01.07.2017)
... für Materialforschung und -prüfung kann das Ergebnis der Prüfung dem nach § 6 Abs. 2 des Gesetzes gebildeten Sachverständigenausschuß für explosionsgefährliche ...
Zweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV)
neugefasst durch B. v. 10.09.2002 BGBl. I S. 3543; zuletzt geändert durch Artikel 111 G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
§ 2 2. SprengV Allgemeine Anforderungen (vom 01.12.2010)
... anerkannten Regeln der Sicherheitstechnik aufzubewahren. (2) Von den nach § 6 Absatz 4 des Sprengstoffgesetzes bekannt gemachten Regeln und Erkenntnissen kann abgewichen ...
Drittes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften (3. SprengÄndG)
G. v. 15.06.2005 BGBl. I S. 1626
Artikel 1 3. SprengÄndG Änderung des Sprengstoffgesetzes
... der Angabe „Nummer 2" die Angabe „und 3" ergänzt. 6. § 6 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Fünftes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes
G. v. 11.06.2017 BGBl. I S. 1586
Artikel 1 5. SprengGÄndG Änderung des Sprengstoffgesetzes
... Zuordnung der sonstigen explosionsgefährlichen Stoffe zur Stoffgruppe B die §§ 5f, 6 , 14, 17 bis 25 sowie § 26 Absatz 2, die §§ 30 bis 32, § 33 Absatz 3, § ... 3. bei Zuordnung der sonstigen explosionsgefährlichen Stoffe zur Stoffgruppe C § 6 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b und Nummer 4 , die §§ 17 bis 19, 24, 25 sowie § 26 Absatz 2, die §§ 30 bis 32, § ... Stoffen in den der Bergaufsicht unterliegenden Betrieben, jedoch mit Ausnahme der §§ 3 bis 16a, 19 bis 24 Absatz 1 hinsichtlich der Gebrauchsanleitung, soweit bergrechtliche ... muss sie auf der Verpackung angebracht werden. Das Nähere regelt eine Rechtsverordnung nach § 6 Absatz 1 . § 5d Aufbewahrungspflicht Der Hersteller und der ... und -prüfung zugelassen sind oder 2. durch Rechtsverordnung nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 allgemein zugelassen sind. Die Zulassung nach Nummer 1 wird dem Hersteller, seinem ... oder das Sprengzubehör den Anforderungen einer auf der Grundlage einer Rechtsverordnung nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a erlassenen Vorschrift über die Zusammensetzung, Beschaffenheit und Bezeichnung der ... Beschäftigter oder Dritter erforderlich ist." 7. § 6 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Nummer 2 wird wie folgt geändert: ... identifiziert und zurückverfolgt werden kann. Näheres regelt eine Rechtsverordnung nach § 6 Absatz 1 . (2) Absatz 1 ist auf die folgenden Explosivstoffe nicht anzuwenden: 1. ... verständlichen Weise abgefasst sein. Das Nähere regelt eine Rechtsverordnung nach § 6 Absatz 1 . (2) Der Hersteller muss dem Explosivstoff oder dem pyrotechnischen Gegenstand eine ... insbesondere mit, ob der Mangel auf eine Nichteinhaltung der in einer Rechtsverordnung nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a genannten Anforderungen, auf eine falsche Anwendung harmonisierter Normen oder auf Mängel ... fest, so prüft sie, ob die Stichprobe die Anforderungen einer Rechtsverordnung nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a erfüllt. (2) Stellt die zuständige Behörde die Übereinstimmung ... oder dem Baumuster nicht fest oder sind die Anforderungen einer Rechtsverordnung nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a nicht erfüllt, trifft die zuständige Behörde alle notwendigen vorläufigen ... entgegen § 5f Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder 2 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 sonstige explosionsgefährliche Stoffe einführt, verbringt, vertreibt, anderen ...
Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3044
Artikel 2 BAnzDiG Folgeänderungen
... Juli 2009 (BGBl. I S. 2062) geändert worden ist, wird aufgehoben. (64) In § 6 Absatz 4 des Sprengstoffgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2002 (BGBl. I ...
Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 150 9. ZustAnpV Sprengstoffgesetz
... Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Rechtsverordnungen nach den §§ 4 und 6 , nach § 9 Abs. 3, § 16 Abs. 3 und § 22 Abs. 5 ergehen im Einvernehmen mit dem ...
Verordnung zur Neufassung der Gefahrstoffverordnung und zur Änderung sprengstoffrechtlicher Verordnungen
V. v. 26.11.2010 BGBl. I S. 1643
Artikel 2 GefStoffVuaÄndV Änderung der Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
... anerkannten Regeln der Sicherheitstechnik aufzubewahren. (2) Von den nach § 6 Absatz 4 des Sprengstoffgesetzes bekannt gemachten Regeln und Erkenntnissen kann abgewichen ...
Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes
G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 2062
Artikel 1 4. SprengGÄndG Änderung des Sprengstoffgesetzes
... nach von der Bundesanstalt zugelassen worden sind oder durch Rechtsverordnung nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 allgemein zugelassen sind. Die Zulassung wird entweder dem Hersteller, seinem in ... den Anforderungen an die Zusammensetzung, Beschaffenheit und Bezeichnung (§ 6 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a) nicht entsprechen, 3. soweit die sonstigen ... explosionsgefährlichen Stoffen und Sprengzubehör über Absatz 4 oder § 6 Absatz 1 Nummer 1 hinausgehende Anforderungen stellen, soweit zur Abwendung von Gefahren für ... erforderlich sind." 5. § 5a wird aufgehoben. 6. § 6 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... auf Grund dieses Gesetzes bestimmten Stelle festgelegte Anleitung zur Verwendung, die nach § 6 Absatz 4 bekannt gemachten Regeln und Erkenntnisse, die sonstigen gesicherten ... die allgemein anerkannten Regeln der Sicherheitstechnik anzuwenden. Bei Einhaltung der nach § 6 Absatz 4 bekannt gemachten Regeln ist davon auszugehen, dass die im Gesetz oder einer Verordnung ... entgegen § 5 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a oder Buchstabe c Explosivstoffe oder pyrotechnische Gegenstände ... (C6H12N2O6 - Nr. 41 der Liste nach § 6 Abs. 6 Satz 1)" eingefügt. b) Nummer 2 wird wie folgt geändert: ...
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