interne Verweise§ 15a SprengG Verfahren der Genehmigung des Verbringens von Explosivstoffen (vom 01.07.2017) ... nach § 15 Absatz 7 zuständigen Behörde zu stellen. Der Antrag hat die in Anlage I Nummer 1 aufgeführten Angaben zu enthalten. Für Anträge auf Genehmigung des ... Verwendung der Explosivstoffe zu verhindern. Die Genehmigung enthält die in der Anlage I Nummer 2 aufgeführten Angaben. (4) Die nach § 15 Absatz 7 zuständige ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFünftes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes
G. v. 11.06.2017 BGBl. I S. 1586
Artikel 1 5. SprengGÄndG Änderung des Sprengstoffgesetzes ... bei der nach § 15 Absatz 7 zuständigen Behörde zu stellen. Der Antrag hat die in Anlage I Nummer 1 aufgeführten Angaben zu enthalten. Für Anträge auf Genehmigung des ... Verwendung der Explosivstoffe zu verhindern. Die Genehmigung enthält die in der Anlage I Nummer 2 aufgeführten Angaben. (4) Die nach § 15 Absatz 7 zuständige ... die Angabe „2a," eingefügt. 27. Der Anlage II wird folgende Anlage I vorangestellt: „Anlage I (zu § 15a Absatz 1 und 3) Erforderliche Angaben im ... 27. Der Anlage II wird folgende Anlage I vorangestellt: „ Anlage I (zu § 15a Absatz 1 und 3) Erforderliche Angaben im Antrag auf Genehmigung des Verbringens von ...
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