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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2012 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
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§ 9 - Verordnung über die Berufsausbildung zum pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten/zur pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten (PharmKfmAusbV k.a.Abk.)
V. v. 03.03.1993 BGBl. I S. 292; aufgehoben durch § 8 V. v. 03.07.2012 BGBl. I S. 1456
Geltung ab 01.08.1993; FNA: 806-21-1-181 Berufliche Bildung
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Geltung ab 01.08.1993; FNA: 806-21-1-181 Berufliche Bildung
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§ 9 Übergangsregelung
Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung.
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