Frühere Fassungen von § 1 FSAAKV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2025Artikel 1 Dreißigste Verordnung zur Änderung der FS-An- und Abflug-Kostenverordnung
vom 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 421
aktuell vorher 01.11.2023Artikel 1 Achtundzwanzigste Verordnung zur Änderung der FS-An- und Abflug-Kostenverordnung
vom 30.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 292
aktuell vorher 01.09.2021Artikel 1 Verordnung zur Änderung der FS-An- und Abflug-Kostenverordnung und zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Luftverkehrsgesetz zur Beauftragung einer Flugsicherungsorganisation
vom 09.08.2021 BGBl. I S. 3568
aktuell vorher 23.10.2020Artikel 1 Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung der FS-An- und Abflug-Kostenverordnung
vom 14.10.2020 BGBl. I S. 2198
aktuell vorher 15.08.2013Artikel 2 Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
vom 07.08.2013 BGBl. I S. 3154
aktuell vorher 01.01.2010Artikel 1 Dreizehnte Verordnung zur Änderung der FS-An- und Abflug-Kostenverordnung
vom 15.12.2009 BGBl. I S. 3957
aktuellvor 01.01.2010früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



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