§ 5 Ermittlung von Emissionen und Emissionsbericht
(1) Der Verantwortliche hat ab dem 1. Januar 2005 die durch seine Tätigkeit in einem Kalenderjahr verursachten Emissionen nach den Maßgaben des Anhangs 2 Teil I zu ermitteln und der zuständigen Behörde nach den Maßgaben des Anhangs 2 Teil II zu diesem Gesetz bis zum 1. März des Folgejahres über die Emissionen zu berichten. Die Bundesregierung kann Einzelheiten zur Bestimmung der zu ermittelnden Emissionen nach Maßgabe des Anhangs 2 Teil I zu diesem Gesetz durch Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, regeln.
(2) §
4 Abs. 4 findet entsprechende Anwendung.
(3) Der Emissionsbericht nach Absatz 1 muss vor seiner Abgabe von einer bekannt gegebenen sachverständigen Stelle nach den Maßgaben des Anhangs 3 zu diesem Gesetz geprüft werden. Eine Bekanntgabe als sachverständige Stelle mit Geltung für das gesamte Bundesgebiet erfolgt durch die zuständige Behörde auf Antrag, sofern der Antragsteller unbeschadet weiterer Anforderungen nach Satz 10 die Anforderungen nach Anhang
4 zu diesem Gesetz erfüllt. Ohne weitere Prüfung werden auf Antrag folgende Personen oder Organisationen bekannt gegeben:
- 1.
- unabhängige Umweltgutachter oder Umweltgutachterorganisationen, die nach dem Umweltauditgesetz tätig werden dürfen und für ihren jeweiligen Zulassungsbereich zur Prüfung von Erklärungen nach Absatz 1 berechtigt sind, und
- 2.
- Personen, die entsprechend den Vorgaben dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes nach § 36 Absatz 1 der Gewerbeordnung zur Prüfung von Emissionsberichten öffentlich als Sachverständige bestellt worden sind.
Weiterhin werden Personen, die entsprechend den vergleichbaren Vorgaben eines anderen Mitgliedstaats zur Prüfung von Emissionsberichten im gemeinschaftsweiten Emissionshandelssystem bestellt worden sind und die die erforderlichen Sprach- und Rechtskenntnisse besitzen, bekannt gemacht. Die Behörde kann verlangen, dass Kopien von Nachweisen beglaubigt werden. Sie kann darüber hinaus verlangen, dass für Nachweise in einer fremden Sprache eine beglaubigte deutsche Übersetzung vorgelegt wird. Über den Antrag ist innerhalb einer Frist von drei Monaten zu entscheiden. §
42a Absatz 2 Satz 2 bis 4 des
Verwaltungsverfahrensgesetzes findet Anwendung. Das Verfahren kann über eine einheitliche Stelle abgewickelt werden. Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Voraussetzungen und das Verfahren der Prüfung sowie die Voraussetzungen und das Verfahren der Bekanntgabe von Sachverständigen durch die zuständige Behörde näher zu regeln.
(4) Der Emissionsbericht nach Absatz 1 und der Bericht über die Prüfung nach Absatz 3 werden von der zuständigen Behörde stichprobenartig überprüft und der nach §
20 Abs. 1 Satz 2 zuständigen Behörde spätestens bis zum 31. März des Folgejahres im Sinne des Absatzes 1 zugeleitet.
Frühere Fassungen von § 5 TEHG
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interne Verweise§ 4 TEHG Emissionsgenehmigung (vom 11.08.2007) ... Quellen von Emissionen, 5. Angaben zur Ermittlung und Berichterstattung nach § 5 , 6. die Angabe, zu welchem Zeitpunkt die Anlage in Betrieb genommen worden ist oder ... festgelegt sind, 4. Auflagen für die Berichterstattung gemäß § 5 und 5. eine Verpflichtung zur Abgabe von Berechtigungen gemäß § 6. ... des Bundes-Immissionsschutzgesetzes genehmigt worden sind, sind die Anforderungen der §§ 5 und 6 Abs. 1 als Bestandteil dieser Genehmigung anzusehen. Soweit im Einzelfall die für die ... dieses Gesetzes anzuzeigen. (8) Erfüllt der Verantwortliche die in § 5 genannten Pflichten nicht, haben Maßnahmen nach den §§ 17 und 18 dieses Gesetzes ... übernimmt die Pflichten des ursprünglich Verantwortlichen nach den §§ 5 und 6 ab Beginn des Kalenderjahres, in dem der Wechsel in der Person des Verantwortlichen ...
§ 17 TEHG Durchsetzung der Berichtspflicht ... nicht bis zum 31. März eines Jahres, erstmals im Jahr 2006, ein den Anforderungen nach § 5 entsprechender Bericht vor, so verfügt sie die Sperrung des Kontos des Verantwortlichen ... Verantwortliche der zuständigen Behörde nach Satz 1 einen den Anforderungen nach § 5 entsprechenden Bericht vorgelegt hat oder eine Schätzung der Emissionen nach § 18 Abs. 2 ...
§ 20 TEHG Zuständigkeiten ... Zuständige Behörde für den Vollzug der §§ 4 und 5 sind bei genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 3 des ...
§ 24 TEHG Anlagenfonds ... einer der von dem Anlagenfonds erfassten Verantwortlichen keinen den Anforderungen nach § 5 entsprechenden Bericht vorgelegt hat. Die Sanktionen nach § 18 werden gegen den ...
§ 26 TEHG Übergangsregelung (vom 11.08.2007) ... August 2007 erstmals vom Anwendungsbereich dieses Gesetzes erfasst sind, gelten die §§ 5 und 6 nicht für die Zuteilungsperiode 2005 bis 2007. Dies gilt auch für den Anspruch ...
Anhang 3 TEHG Kriterien für die Prüfung nach § 5 Abs. 3 Satz 1 ... 2. Im Rahmen des Prüfungsverfahrens wird auf die Emissionserklärung nach § 5 Abs. 1 und auf die Emissionsermittlung im Vorjahr eingegangen. Geprüft werden ... über die Prüfung, in dem angegeben wird, ob die Emissionserklärung nach § 5 Abs. 1 zufrieden stellend ist. In diesem Bericht sind alle für die durchgeführten ...
Zitat in folgenden NormenDatenerhebungsverordnung 2012 (DEV 2012)
V. v. 11.07.2006 BGBl. I S. 1572; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 12 G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2498
Datenerhebungsverordnung 2020 (DEV 2020)
V. v. 22.07.2009 BGBl. I S. 2118; zuletzt geändert durch Artikel 129 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 11 DEV 2020 Prüfung (vom 28.07.2011) ... Behörde macht die sachverständigen Stellen entsprechend den Vorgaben des § 5 Absatz 3 Satz 2 bis 9 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes vom 8. Juli 2004 (BGBl. I S. ...
Zuteilungsverordnung 2007 (ZuV 2007)
V. v. 31.08.2004 BGBl. I S. 2255; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 21.07.2011 BGBl. I S. 1475
§ 4 ZuV 2007 Bestimmung der Emissionsfaktoren (vom 28.07.2011) ... der Emissionsfaktoren für den Zuteilungsantrag und für die Berichterstattung nach § 5 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes vom 8. Juli 2004 (BGBl. I S. 1578), das zuletzt durch ...
Zuteilungsverordnung 2012 (ZuV 2012)
V. v. 13.08.2007 BGBl. I S. 1941; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 21.07.2011 BGBl. I S. 1475
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErstes Gesetz zur Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
G. v. 16.07.2009 BGBl. I S. 1954
Artikel 1 1. TEHGÄndG Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes ... an die Ermittlung von Treibhausgasemissionen und die Abgabe von Emissionsberichten nach § 5 Anhang 3 Kriterien für die Prüfung nach § 5 Abs. 3 Satz 1 ... nach § 5 Anhang 3 Kriterien für die Prüfung nach § 5 Abs. 3 Satz 1 Anhang 4 Kriterien für Sachverständige nach § 5 Abs. 3 ... § 5 Abs. 3 Satz 1 Anhang 4 Kriterien für Sachverständige nach § 5 Abs. 3 Satz 2". 2. In § 19 Absatz 1 Nummer 4 werden die Wörter ... Behörde berichten. (6) Für die Berichterstattung nach Absatz 2 gilt § 5 Absatz 3 Satz 1 bis 3 entsprechend. Die Bundesregierung kann in der Rechtsverordnung nach Absatz 2 ...
Gesetz zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012
G. v. 07.08.2007 BGBl. I S. 1788
Artikel 2 EGZuG 2012 Gesetz zur Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes ... übernimmt die Pflichten des ursprünglich Verantwortlichen nach den §§ 5 und 6 ab Beginn des Kalenderjahres, in dem der Wechsel in der Person des Verantwortlichen ... August 2007 erstmals vom Anwendungsbereich dieses Gesetzes erfasst sind, gelten die §§ 5 und 6 nicht für die Zuteilungsperiode 2005 bis 2007. Dies gilt auch für den Anspruch ... an die Ermittlung von Treibhausgasemissionen und die Abgabe von Emissionsberichten nach § 5 Teil I Anforderungen an die Ermittlung von Treibhausgasemissionen 1. Die ... wurden, müssen diese auch im Rahmen der Ermittlung der verursachten Emissionen nach § 5 verwendet werden. 4. Die CO2 -Emissionen von Anlagen im Sinne von Anhang 1 Nr. ...
Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften
G. v. 11.08.2010 BGBl. I S. 1163
Zitate in aufgehobenen TitelnZuteilungsgesetz 2012 (ZuG 2012)
Artikel 1 G. v. 07.08.2007 BGBl. I S. 1788; aufgehoben durch Artikel 5 G. v. 27.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 70
§ 11 ZuG 2012 Kuppelgas (vom 28.07.2011) ... Absätze 2 bis 6. Diese Zuteilung lässt die Zuordnung der Pflichten nach den §§ 5 und 6 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes vom 8. Juli 2004 (BGBl. I S. 1578), das zuletzt ...
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