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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 27.07.2011 aufgehoben
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§ 7 - Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG)
Artikel 1 G. v. 08.07.2004 BGBl. I S. 1578; aufgehoben durch Artikel 15 G. v. 21.07.2011 BGBl. I S. 1475
Geltung ab 15.07.2004; FNA: 2129-40 Umweltschutz
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Geltung ab 15.07.2004; FNA: 2129-40 Umweltschutz
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§ 7 Nationaler Zuteilungsplan
§ 7 wird in 2 Vorschriften zitiert
Die Bundesregierung beschließt für jede Zuteilungsperiode einen nationalen Zuteilungsplan. Dieser ist die Grundlage für ein Gesetz über den nationalen Zuteilungsplan; auf Basis des Gesetzes erfolgt die Zuteilung. Der Zuteilungsplan enthält eine Festlegung der Gesamtmenge der in der Zuteilungsperiode zuzuteilenden Berechtigungen sowie Regeln, nach denen die Gesamtmenge der Berechtigungen an die Verantwortlichen für die einzelnen Tätigkeiten zugeteilt und ausgegeben wird. Die Gesamtmenge der zuzuteilenden Berechtigungen soll in einem angemessenen Verhältnis zu Emissionen aus volkswirtschaftlichen Sektoren stehen, die nicht in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes fallen. Die Regelungen für zusätzliche Neuanlagen und Anlagenerweiterungen nach Beginn der ersten Zuteilungsperiode werden in den jeweiligen Gesetzen über die nationalen Zuteilungspläne für die Zuteilungsperioden 2005 bis 2007 und 2008 bis 2012 so ausgestaltet, dass, sobald die in den Gesetzen vorgesehene Reserve erschöpft ist oder weitere Zuteilungsanträge sie erschöpfen würden, zusätzlich ausreichend Berechtigungen für eine kostenlose Zuteilung zur Verfügung stehen.
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Zitierungen von § 7 TEHG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 TEHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TEHG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 8 TEHG Verfahren der Planaufstellung, Notifizierung (vom 08.11.2006)
... für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit fügt dem Beschluss nach § 7 Satz 1 im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie eine ...
Zitat in folgenden Normen
Zuteilungsgesetz 2007 (ZuG 2007)
G. v. 26.08.2004 BGBl. I S. 2211; zuletzt geändert durch Artikel 130 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 4 ZuG 2007 Nationale Emissionsziele (vom 28.07.2011)
... Beschluss des Nationalen Zuteilungsplans für die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 nach § 7 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes vom 8. Juli 2004 (BGBl. I S. 1578), das zuletzt durch ...
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