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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 27.07.2011 aufgehoben
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§ 25 - Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG)
Artikel 1 G. v. 08.07.2004 BGBl. I S. 1578; aufgehoben durch Artikel 15 G. v. 21.07.2011 BGBl. I S. 1475
Geltung ab 15.07.2004; FNA: 2129-40 Umweltschutz
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Geltung ab 15.07.2004; FNA: 2129-40 Umweltschutz
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§ 25 Einheitliche Anlage
Auf Antrag stellt die zuständige Behörde fest, dass das Betreiben mehrerer Anlagen im Sinne von Anhang 1 Nr. VI sowie VII bis IXb, die von demselben Betreiber an demselben Standort in einem technischen Verbund betrieben werden, als Betrieb einer einheitlichen Anlage gilt, wenn die erforderliche Genauigkeit bei der Ermittlung der Emissionen gewährleistet ist.
Text in der Fassung des Artikels 2 Gesetz zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 G. v. 7. August 2007 BGBl. I S. 1788 m.W.v. 11. August 2007
Frühere Fassungen von § 25 TEHG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 11.08.2007 | Artikel 2 Gesetz zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 vom 07.08.2007 BGBl. I S. 1788 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 25 TEHG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 25 TEHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TEHG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Anhang 2 TEHG Anforderungen an die Ermittlung von Treibhausgasemissionen und die Abgabe von Emissionsberichten nach § 5 (vom 11.08.2007)
... der CO2 -relevanten Inputs und Outputs zu erfassen, soweit diese Anlagen nach § 25 als einheitliche Anlage gelten. Verbundkraftwerke am Standort von Anlagen zur Eisen- und ... Angaben enthalten. 2. Gelten mehrere Anlagen als gemeinsame Anlage im Sinne von § 25 , ist für diese Anlagen ein gemeinsamer Emissionsbericht ...
Zitat in folgenden Normen
Zuteilungsverordnung 2007 (ZuV 2007)
V. v. 31.08.2004 BGBl. I S. 2255; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 21.07.2011 BGBl. I S. 1475
§ 8 ZuV 2007 Ermittlung der Emissionen auf Grundlage des Eigenverbrauchs (vom 28.07.2011)
... Emissionen einer einheitlichen Anlage im Sinne des § 25 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes vom 8. Juli 2004 (BGBl. I S. 1578), das zuletzt durch ...
Zuteilungsverordnung 2012 (ZuV 2012)
V. v. 13.08.2007 BGBl. I S. 1941; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 21.07.2011 BGBl. I S. 1475
§ 6 ZuV 2012 Bestimmung der Kohlendioxid-Emissionen (vom 28.07.2011)
... Einsatz von Brenn- und Rohstoffen. Die Emissionen einer einheitlichen Anlage im Sinne von § 25 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes vom 8. Juli 2004 (BGBl. I S. 1578), das zuletzt durch ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012
G. v. 07.08.2007 BGBl. I S. 1788
Artikel 2 EGZuG 2012 Gesetz zur Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
... Amtlicher Hinweis: http://www.ebundesanzeiger.de/". 11. In § 25 wird die Ziffer IX" durch die Ziffer IXb" ersetzt. 12. Nach ... die Ziffer IX" durch die Ziffer IXb" ersetzt. 12. Nach § 25 wird folgender § 26 eingefügt: § 26 Übergangsregelung ... der CO2 -relevanten Inputs und Outputs zu erfassen, soweit diese Anlagen nach § 25 als einheitliche Anlage gelten. Verbundkraftwerke am Standort von Anlagen zur Eisen- und ... Angaben enthalten. 2. Gelten mehrere Anlagen als gemeinsame Anlage im Sinne von § 25 , ist für diese Anlagen ein gemeinsamer Emissionsbericht abzugeben." ...
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