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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 27.07.2011 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
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Anhang 4 - Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG)
Artikel 1 G. v. 08.07.2004 BGBl. I S. 1578; aufgehoben durch Artikel 15 G. v. 21.07.2011 BGBl. I S. 1475
Geltung ab 15.07.2004; FNA: 2129-40 Umweltschutz
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Geltung ab 15.07.2004; FNA: 2129-40 Umweltschutz
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Anhang 4 Kriterien für Sachverständige nach § 5 Abs. 3 Satz 2
Anhang 4 wird in 3 Vorschriften zitiert
Ein Sachverständiger muss unabhängig von dem Betreiber sein, dessen Erklärung geprüft wird, seine Aufgabe professionell und objektiv ausführen und vertraut sein mit
- a)
- den Anforderungen dieses Gesetzes sowie den Normen und Leitlinien, die von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Konkretisierung der Anforderungen des § 5 verabschiedet werden,
- b)
- den Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die für die zu prüfenden Tätigkeiten von Belang sind, und
- c)
- dem Zustandekommen aller Informationen über die einzelnen Emissionsquellen in der Anlage, insbesondere im Hinblick auf Sammlung, messtechnische Erhebung, Berechnung und Übermittlung von Daten.
Zitierungen von Anhang 4 TEHG
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anhang 4 TEHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TEHG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 TEHG Ermittlung von Emissionen und Emissionsbericht (vom 18.08.2010)
... der Antragsteller unbeschadet weiterer Anforderungen nach Satz 10 die Anforderungen nach Anhang 4 zu diesem Gesetz erfüllt. Ohne weitere Prüfung werden auf Antrag folgende Personen oder ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erstes Gesetz zur Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
G. v. 16.07.2009 BGBl. I S. 1954
Artikel 1 1. TEHGÄndG Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
... Anhang 3 Kriterien für die Prüfung nach § 5 Abs. 3 Satz 1 Anhang 4 Kriterien für Sachverständige nach § 5 Abs. 3 Satz 2". 2. In § ...
Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften
G. v. 11.08.2010 BGBl. I S. 1163
Artikel 9 UmwDLRLUG Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
... der Antragsteller unbeschadet weiterer Anforderungen nach Satz 10 die Anforderungen nach Anhang 4 zu diesem Gesetz erfüllt. Ohne weitere Prüfung werden auf Antrag folgende Personen oder ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/36/a371.htm