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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 01.09.2016 aufgehoben

§ 2 - Eisenbahnhaftpflichtversicherungsverordnung (EBHaftPflV)

V. v. 21.12.1995 BGBl. I S. 2101; aufgehoben durch Artikel 6 G. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 2082
Geltung ab 31.12.1995; FNA: 930-9-3 Allgemeines Eisenbahnrecht
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§ 2 Deckungssumme



Die Mindesthöhe der Versicherungssumme beträgt insgesamt 10.225.840 Euro je Schadensereignis und muß für jede Versicherungsperiode mindestens zweimal zur Verfügung stehen.





 

Frühere Fassungen von § 2 EBHaftPflV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 15.07.2016Artikel 108 Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
vom 08.07.2016 BGBl. I S. 1594

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 2 EBHaftPflV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 EBHaftPflV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EBHaftPflV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 EBHaftPflV Nachweis- und Anzeigepflichten (vom 01.01.2008)
... Das Bestehen einer Versicherung nach den §§ 1 und 2 ist von Eisenbahnverkehrsunternehmen und Eisenbahninfrastrukturunternehmen vor der ... (2) Das Bestehen einer Versicherung nach den §§ 1 und 2 ist von Eisenbahnverkehrsunternehmen ohne Sitz im Inland vor Aufnahme des Verkehrs oder von ...
§ 4 EBHaftPflV Auskunftspflicht
... Behörde über das Bestehen einer Versicherung nach den §§ 1 und 2  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594
Artikel 108 2. BRBG Änderung der Eisenbahnhaftpflichtversicherungsverordnung
...  In § 2 der Eisenbahnhaftpflichtversicherungsverordnung vom 21. Dezember 1995 (BGBl. I S. 2101), die ...