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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 01.09.2016 aufgehoben
§ 2 - Eisenbahnhaftpflichtversicherungsverordnung (EBHaftPflV)
V. v. 21.12.1995 BGBl. I S. 2101; aufgehoben durch Artikel 6 G. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 2082
Geltung ab 31.12.1995; FNA: 930-9-3 Allgemeines Eisenbahnrecht
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Geltung ab 31.12.1995; FNA: 930-9-3 Allgemeines Eisenbahnrecht
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§ 2 Deckungssumme
Die Mindesthöhe der Versicherungssumme beträgt insgesamt 10.225.840 Euro je Schadensereignis und muß für jede Versicherungsperiode mindestens zweimal zur Verfügung stehen.
Text in der Fassung des Artikels 108 Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht G. v. 8. Juli 2016 BGBl. I S. 1594 m.W.v. 15. Juli 2016
Frühere Fassungen von § 2 EBHaftPflV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 15.07.2016 | Artikel 108 Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht vom 08.07.2016 BGBl. I S. 1594 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 2 EBHaftPflV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 EBHaftPflV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EBHaftPflV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 EBHaftPflV Nachweis- und Anzeigepflichten (vom 01.01.2008)
... Das Bestehen einer Versicherung nach den §§ 1 und 2 ist von Eisenbahnverkehrsunternehmen und Eisenbahninfrastrukturunternehmen vor der ... (2) Das Bestehen einer Versicherung nach den §§ 1 und 2 ist von Eisenbahnverkehrsunternehmen ohne Sitz im Inland vor Aufnahme des Verkehrs oder von ...
§ 4 EBHaftPflV Auskunftspflicht
... Behörde über das Bestehen einer Versicherung nach den §§ 1 und 2 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594
Artikel 108 2. BRBG Änderung der Eisenbahnhaftpflichtversicherungsverordnung
... In § 2 der Eisenbahnhaftpflichtversicherungsverordnung vom 21. Dezember 1995 (BGBl. I S. 2101), die ...
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