§ 2 - Verordnung über die Grenze des Freihafens Cuxhaven (FrHfCuxGrV k.a.Abk.)

V. v. 28.11.2001 BGBl. I S. 3778; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 18.09.2009 BGBl. I S. 3048
Geltung ab 22.12.2001; FNA: 613-7-7 Zölle
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§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Grenze des Freihafens Cuxhaven vom 5. Dezember 1967 (BAnz. Nr. 230 vom 8. Dezember 1967), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 27. Mai 1998 (BGBl. I S. 1173), außer Kraft.



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