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Synopse aller Änderungen der Verordnung über die Grenze des Freihafens Cuxhaven am 25.09.2009
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 25. September 2009 durch Artikel 1 der FrHfCuxGrVÄndV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der FrHfCuxGrV.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
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a.F. (alte Fassung) in der vor dem 25.09.2009 geltenden Fassung | n.F. (neue Fassung) in der am 25.09.2009 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 18.09.2009 BGBl. I S. 3048 |
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(Textabschnitt unverändert) Anlage 1 (zu § 1) | |
(Text alte Fassung) Die Grenze des Freihafens Cuxhaven verläuft von dem Punkt, an dem die Außenkante des Steubenhöfts in einem Bogen nach Westen abbiegt, zunächst 20 m an der nordwestlichen Außenkante des Steubenhöfts bis zur Nordwestecke der Innenkante. Von dort verläuft sie in südöstlicher Richtung 15 m an der Innenkante des Steubenhöfts entlang bis zum Sperrzaun. Sie folgt dem Sperrzaun - diesen im Freihafen belassend - in gleicher Richtung auf einer Länge von 67 m über den Grenzübergang Steubenhöft bis zum Treppenhaus der Landebühne. Dort wendet sie sich nach Südwesten und verläuft 9,15 m an der Gebäudefront des Treppenhauses. Sie biegt sodann im rechten Winkel nach Südosten um und folgt der Außenmauer des Treppenhauses - den Anbau im Zollgebiet belassend - 8,5 m bis zur nordwestlichen Seite des überdachten Durchganges, der das Treppenhaus mit der Abfertigungshalle verbindet. Sie wendet sich dort erneut nach Südwesten und folgt den zur Lentzstraße gelegenen Außenmauern des überdachten Durchganges und der anschließenden Abfertigungshalle auf einer Länge von 205,8 m. Dort knickt sie 28 m vor dem Portal der Abfertigungshalle im rechten Winkel nach Südosten ab und führt durch die Außenmauer in die Abfertigungshalle. Sie folgt dort dem Sperrzaun - diesen im Freihafen belassend - quer durch die Abfertigungshalle und sodann durch die Außenmauern bis zum Bahnsteig. Sodann biegt sie im rechten Winkel nach Südwesten ab, wo sie nach 31 m an der Gebäudeecke rechtwinklig 3,6 m nach Westen führt, um dann der Begrenzungswand an der Bahnsteigmauer erneut im rechten Winkel nach Südwesten zu folgen. Sie folgt dieser zunächst in südwestlicher Richtung auf einer Länge von 138 m, sodann in südöstlicher Richtung auf einer Länge von 5,7 m bis zu dem Punkt, an dem der Maschenzaun beginnt. Sie folgt dem Maschenzaun - diesen im Freihafen belassend - in südsüdwestlicher Richtung zunächst in 87,7 m bis zum Bahnsteigende und dann 1 m nach Osten. Dort wendet sie sich erneut nach Südsüdwesten und folgt dem Maschenzaun - diesen im Freihafen belassend - 144 m in einem weiten Bogen nach Südsüdosten. An diesem Punkt wendet sie sich nach Ostnordosten und führt, den Bahnkörper überquerend, 42 m in dieser Richtung bis zum westlichen Gehweg der Woltmannstraße. Sie wendet sich dann nach Ostsüdosten, überquert in dieser Richtung die Woltmannstraße auf einer Länge von 14,5 m bis zur Außenbegrenzung des östlichen Gehweges. Dort wendet sie sich nach Süden und folgt der Woltmannstraße an der Außenbegrenzung des Gehweges auf einer Länge von 94,2 m. Danach knickt sie nach Ostsüdosten ab und folgt sodann auf einer Länge von 20 m erneut dem Maschenzaun - diesen im Freihafen belassend - bis zum Grenzweiser an der Uferböschung des Amerikahafens. Von dort überquert sie in gerader Linie den Amerikahafen auf einer Länge von 543 m bis zur Südostspitze des Steubenhöfts. Sie führt sodann weiter an der Außenkante des Steubenhöfts bis zu dem Punkt, an dem diese in einem Bogen nach Westen abbiegt. Ausgenommen vom Gebiet des Freihafens Cuxhaven ist eine rechteckige Wasserfläche von 120 m Länge und 55 m Breite, die 96,95 m von der Südostspitze des Steubenhöfts in nordwestlicher Richtung beginnend gelegen ist. | (Text neue Fassung) Die Grenze des Freihafens Cuxhaven verläuft von der Nordostecke des Abfertigungsgebäudes in südwestlicher Richtung auf einer Länge von 135,6 Metern entlang der Gebäudefront. Dort knickt sie rechtwinklig ab und führt auf einer Länge von 3,6 Metern nach Westen, um dann der Begrenzungswand an der Bahnsteigmauer erneut im rechten Winkel nach Südwesten zu folgen. Sie folgt dieser zunächst in südwestlicher Richtung auf einer Länge von 138 Metern, sodann in südöstlicher Richtung auf einer Länge von 5,7 Metern bis zu dem Punkt, an dem der Maschenzaun beginnt. Sie folgt dem Maschenzaun, der noch zur Freizone gehört, in südsüdwestlicher Richtung zunächst auf einer Länge von 87,7 Metern bis zum Bahnsteigende und dann 1 Meter nach Osten. Von dort verläuft sie erneut nach Südsüdwesten und folgt dem Maschenzaun, der noch zur Freizone gehört, 144 Meter in einem weiten Bogen nach Südsüdosten. An diesem Punkt verläuft sie nach Ostnordosten und führt, den Bahnkörper und die Woltmanstraße überquerend, 54,4 Meter in dieser Richtung bis zur Außenbegrenzung des östlichen Gehweges. Von dort verläuft sie nach Süden und folgt der Woltmanstraße an der Außenbegrenzung des Gehweges auf einer Länge von 99,2 Metern. Danach knickt sie nach Ostsüdosten ab und folgt sodann auf einer Länge von 20 Metern erneut dem Maschenzaun, der noch zur Freizone gehört, bis zum Grenzweiser an der Uferböschung des Amerikahafens. Von dort verläuft sie in gerader Linie durch den Amerikahafen auf einer Länge von 475,2 Metern in Richtung der Südostspitze des Steubenhöfts. Sie führt dann 55 Meter entfernt parallel zur Innenkante des Steubenhöfts in nordwestlicher Richtung bis zum Lentzkai und folgt dann auf einer Länge von 38,4 Metern dem Zaun in gleicher Richtung über Straße und Gleis auf den Bahnsteig. Von dort folgt sie 1,5 Meter von der Bahnsteigkante entfernt auf einer Länge von 39,9 Metern dem Zaun in südwestlicher Richtung, um dann im nahezu rechten Winkel auf einer Länge von 11 Metern in nordwestlicher Richtung bis zur Nordostecke des Abfertigungsgebäudes zu verlaufen. |
Anlage 2 (zu § 1) | |
(Karte siehe BGBl. I 2001 S. 3780) | (Karte siehe BGBl. I 2009 S. 3049) |
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