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§ 5 - Maurer- und Betonbauermeisterverordnung (MaurerBetonbMstrV)
V. v. 30.08.2004 BGBl. I S. 2307; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 18.01.2022 BGBl. I S. 39
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 7110-3-155 Handwerk im Allgemeinen
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Geltung ab 01.01.2005; FNA: 7110-3-155 Handwerk im Allgemeinen
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§ 5 Fachgespräch
Auf der Grundlage der Prüfungsleistungen in der Meisterprüfungsarbeit wird ein Fachgespräch geführt. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er die fachlichen Zusammenhänge aufzeigen kann, die der Meisterprüfungsarbeit zugrunde liegen, dass er den Ablauf der Meisterprüfungsarbeit begründen und mit der Meisterprüfungsarbeit verbundene berufsbezogene Probleme sowie deren Lösungen darstellen kann und dabei in der Lage ist, neue Entwicklungen zu berücksichtigen.
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