Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen übertrage ich dem Bundesamt für Finanzen die Bearbeitung der Angelegenheiten von Amtsbezügen für Personen in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis und von Besoldung für Beamtinnen und Beamten im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie das Geltendmachen von Schadenersatzansprüchen nach §
87a des
Bundesbeamtengesetzes.