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III. - Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation (ZOVers-BMPT)
III. Inkrafttreten
(1) Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
(2) Die Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung im Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen vom 23. September 1982 (BGBl. I S. 1382) tritt zum gleichen Zeitpunkt außer Kraft.
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