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§ 31d - Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)

neugefasst durch B. v. 14.05.1998 BGBl. I S. 971, 1527, 3512; aufgehoben durch Artikel 2 Abs. 1 G. v. 06.02.2012 BGBl. I S. 148
Geltung ab 01.01.1987; FNA: 7823-5 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
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§ 31d Verkehr mit Pflanzenschutzmittelwirkstoffen



(1) Wirkstoffe, die zur Herstellung von Pflanzenschutzmitteln oder zur Verwendung als Pflanzenschutzmittel bestimmt sind, dürfen nur in den Verkehr gebracht oder eingeführt werden, wenn

1.
die Wirkstoffe nach den §§ 13 und 14 des Chemikaliengesetzes eingestuft, verpackt und gekennzeichnet sind und

2.
den Mitgliedstaaten und der Europäische Kommission die nach Anhang II der Richtlinie 91/414/EWG erforderlichen Angaben und Unterlagen unter Beifügung einer Erklärung vorgelegt worden sind, daß der Wirkstoff zur Verwendung in Pflanzenschutzmitteln oder zur Anwendung als Pflanzenschutzmittel bestimmt ist; dies gilt nicht für Wirkstoffe, die zu Versuchszwecken in den Verkehr gebracht oder eingeführt werden.

(2) Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wird ermächtigt, soweit es zur Erfüllung der in § 1 genannten Zwecke erforderlich ist, im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie, für Arbeit und Soziales und für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Verfahren der Vorlage, insbesondere Art und Umfang der Unterlagen, zu regeln.





 

Frühere Fassungen von § 31d PflSchG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 09.11.2011Artikel 4 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und zur Anpassung des Chemikaliengesetzes und anderer Gesetze im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon
vom 02.11.2011 BGBl. I S. 2162
aktuell vorher 15.12.2010Artikel 14 Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon
vom 09.12.2010 BGBl. I S. 1934
aktuell vorher 29.06.2006Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes
vom 22.06.2006 BGBl. I S. 1342
aktuellvor 29.06.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 31d PflSchG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 31d PflSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PflSchG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 33a PflSchG Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (vom 15.12.2010)
... 1, § 18a Abs. 3, § 19 Abs. 2, § 31a Abs. 1 Satz 4, § 31c Abs. 2 Satz 2, § 31d Abs. 2 und § 38b Satz 2 oder durch andere Rechtsvorschriften übertragen sind oder ...
§ 40 PflSchG Bußgeldvorschriften (vom 09.11.2011)
... Liste nicht aufgenommenen Zusatzstoff in den Verkehr bringt, 16a. entgegen § 31d Abs. 1 Nr. 1 einen Wirkstoff in den Verkehr bringt oder einführt oder 17. ...
§ 45 PflSchG Übergangsvorschriften (vom 15.12.2010)
... 4 der Richtlinie 91/414/EWG versehen hat, die der Zulassung entgegensteht. (8) § 31d Abs. 1 Nr. 2 findet keine Anwendung auf Wirkstoffe, die in einem Mitgliedstaat vor dem 27. Juli ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes und des BVL-Gesetzes
G. v. 05.03.2008 BGBl. I S. 284, 1102
Artikel 1 PflSchGuBVLGÄndG
... Liste § 31b Prüfung § 31c Zusatzstoffe § 31d Verkehr mit Pflanzenschutzmittelwirkstoffen Siebter Abschnitt Entschädigung, ...

Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon
G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1934
Artikel 14 BMELV-EUAnpG Änderung des Pflanzenschutzgesetzes
... Wörter „außerhalb der Europäischen Union" ersetzt. 8. § 31d Absatz 1 Nummer 2, § 38 Absatz 2 Satz 1 und § 38b werden jeweils die Wörter ...

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und zur Anpassung des Chemikaliengesetzes und anderer Gesetze im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon
G. v. 02.11.2011 BGBl. I S. 2162
Artikel 4 ChemGuaLiAnpG Änderung des Pflanzenschutzgesetzes
... „Zubereitungen" durch das Wort „Gemische" ersetzt. 4. In § 31d Absatz 1 Nummer 1 wird die Angabe „§§ 13 bis 15" durch die Angabe ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes
G. v. 22.06.2006 BGBl. I S. 1342
Artikel 1 2. PflSchGÄndG
... 18a Abs. 3, § 23 Abs. 3 Satz 1, § 31a Abs. 1 Satz 4, § 31c Abs. 2 Satz 2 und § 31d Abs. 2 werden jeweils a) die Wörter „Verbraucherschutz, Ernährung und ...