Tools:
Update via:
Zitierungen von § 16c PflSchG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16c PflSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PflSchG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 11 PflSchG Zulassungsbedürftigkeit (vom 13.03.2008)
... zugelassen gilt auch ein Pflanzenschutzmittel, für das die Verkehrsfähigkeit nach § 16c festgestellt worden ist. Ein Pflanzenschutzmittel, das in keinem anderen Mitgliedstaat der ...
§ 33a PflSchG Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (vom 15.12.2010)
... Pflanzenschutzmittel sowie der Pflanzenschutzmittel, deren Verkehrsfähigkeit nach § 16c festgestellt wurde, einschließlich der Untersuchung ihrer inhaltlichen Zusammensetzung zur ... der Zulassungsvoraussetzungen oder der Verkehrsfähigkeitsvoraussetzungen nach § 16c , und die Mitwirkung bei der Überwachung der in die jeweilige Liste aufgenommenen ...
§ 40 PflSchG Bußgeldvorschriften (vom 09.11.2011)
... nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig annimmt, 8b. entgegen § 16c Abs. 1 Satz 1 ein Pflanzenschutzmittel einführt oder in Verkehr bringt, 9. ...
§ 45 PflSchG Übergangsvorschriften (vom 15.12.2010)
... längstens jedoch bis zum 29. Juli 2004, verwendet werden. (12) Die §§ 16c bis 16g sind erstmals ab dem 1. Januar 2007 anzuwenden. (13) Pflanzenschutzmittel, ... schon nach der in Satz 1 genannten Bekanntmachung festgestellt worden ist, ein Antrag nach § 16c gestellt, berücksichtigt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Sonstige
Siebte Verordnung zur Änderung pflanzenschutzrechtlicher VorschriftenV. v. 12.03.2007 BGBl. I S. 319
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes und des BVL-Gesetzes
G. v. 05.03.2008 BGBl. I S. 284, 1102
Artikel 1 PflSchGuBVLGÄndG
... der Zulassung § 16b Rückgabe von Pflanzenschutzmitteln § 16c Verkehrsfähigkeit paralleleingeführter Pflanzenschutzmittel § 16d ... Pflanzenschutzmittel sowie der Pflanzenschutzmittel, deren Verkehrsfähigkeit nach § 16c festgestellt wurde, einschließlich der Untersuchung ihrer inhaltlichen Zusammensetzung zur ... der Zulassungsvoraussetzungen oder der Verkehrsfähigkeitsvoraussetzungen nach § 16c , und die Mitwirkung bei der Überwachung der in die jeweilige Liste aufgenommenen ...
Siebte Verordnung zur Änderung pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften
V. v. 12.03.2007 BGBl. I S. 319
Artikel 1 7. PflSchRÄndV Änderung der Pflanzenschutzmittelverordnung
... § 1c eingefügt: „§ 1c Antrag auf Feststellung nach § 16c des Pflanzenschutzgesetzes (1) Der Antrag auf Feststellung der Verkehrsfähigkeit ... Der Antrag auf Feststellung der Verkehrsfähigkeit eines Pflanzenschutzmittels nach § 16c des Pflanzenschutzgesetzes ist elektronisch oder schriftlich mit folgenden Angaben zu stellen: ... übermitteln. (3) Eine vergleichbare Menge des Wirkstoffs im Sinne des § 16c Abs. 2 Nr. 1 des Pflanzenschutzgesetzes liegt vor, soweit 1. sich der angegebene ... (4) Eine Übereinstimmung in Zusammensetzung und Beschaffenheit im Sinne des § 16c Abs. 2 Nr. 2 des Pflanzenschutzgesetzes liegt vor, soweit 1. beide Mittel in der ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes
G. v. 22.06.2006 BGBl. I S. 1342
Artikel 1 2. PflSchGÄndG
... zugelassen gilt auch ein Pflanzenschutzmittel, für das die Verkehrsfähigkeit nach § 16c festgestellt worden ist. Ein Pflanzenschutzmittel, das in keinem anderen Mitgliedstaat der ... Technologie" ersetzt. 6. Nach § 16b werden folgende §§ 16c bis 16g eingefügt: „§ 16c Verkehrsfähigkeit ... Nach § 16b werden folgende §§ 16c bis 16g eingefügt: „§ 16c Verkehrsfähigkeit paralleleingeführter Pflanzenschutzmittel (1) Ein ... Nach Nummer 8a wird folgende Nummer 8b eingefügt: „8b. entgegen § 16c Abs. 1 Satz 1 ein Pflanzenschutzmittel einführt oder in Verkehr bringt,". ... 45 werden folgende Absätze 12 und 13 angefügt: „(12) Die §§ 16c bis 16g sind erstmals ab dem 1. Januar 2007 anzuwenden. (13) Pflanzenschutzmittel, ... schon nach der in Satz 1 genannten Bekanntmachung festgestellt worden ist, ein Antrag nach § 16c gestellt, berücksichtigt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3628/v143122.htm