Zitierungen von § 10 PflSchG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 PflSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PflSchG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 22 PflSchG Abgabe (vom 09.11.2011)
... fachlichen Kenntnisse sind der zuständigen Behörde auf Verlangen nachzuweisen. § 10 Abs. 3 Satz 2 bis 4 gilt ...
§ 40 PflSchG Bußgeldvorschriften (vom 09.11.2011)
... einer vollziehbaren Anordnung a) nach § 5 Abs. 2, § 6 Abs. 1 Satz 3, § 10 Abs. 2, § 10a Abs. 2, § 16b Abs. 2 Satz 1, § 22 Abs. 3 oder § 34a Satz 1,  ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Sonstige
Zweite Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung
V. v. 02.07.2010 BGBl. I S. 872
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes und des BVL-Gesetzes
G. v. 05.03.2008 BGBl. I S. 284, 1102
Artikel 1 PflSchGuBVLGÄndG
... § 8 Weitergehende Länderregelungen § 9 Anzeige § 10 Persönliche Anforderungen § 10a Anwendung zu Versuchszwecken  ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in aufgehobenen Titeln

Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung
V. v. 28.07.1987 BGBl. I S. 1752; aufgehoben durch Artikel 8 V. v. 27.06.2013 BGBl. I S. 1953
Eingangsformel PflSchSachkV
... Grund des § 10 Abs. 3 Satz 2 und des § 22 Abs. 3 Satz 2 des Pflanzenschutzgesetzes vom 15. September 1986 ...
§ 4 PflSchSachkV Nachprüfung
... die zuständige Behörde eine Tätigkeit nach § 10 Abs. 2, § 10a Abs. 2 oder § 22 Abs. 3 des Pflanzenschutzgesetzes, weil die ... kann sie die Wiederaufnahme dieser Tätigkeit in den Fällen einer Untersagung nach § 10 Abs. 2 und § 10a Abs. 2 des Pflanzenschutzgesetzes von der erfolgreichen Teilnahme an einer ...
§ 5 PflSchSachkV Länderbefugnis
... Befugnis der Länder, nach § 10 Abs. 3 Satz 3, auch in Verbindung mit § 22 Abs. 4 Satz 2, des Pflanzenschutzgesetzes ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed