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Zitierungen von § 13 PflSchG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 PflSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PflSchG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 14 PflSchG Verwertung von Erkenntnissen aus Versuchen mit Wirbeltieren
... Verwertung bezieht, in einem Mitgliedstaat länger als zehn Jahre zurückliegt. § 13 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 gilt entsprechend. (2) Der Vorantragsteller kann der ... Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen, so beginnt die Zehnjahresfrist nach Satz 2 mit dem in § 13 Abs. 1 Satz 2 genannten Zeitpunkt, im Falle des § 13 Abs. 2 mit der erstmaligen Aufnahme des ... nach Satz 2 mit dem in § 13 Abs. 1 Satz 2 genannten Zeitpunkt, im Falle des § 13 Abs. 2 mit der erstmaligen Aufnahme des Wirkstoffs in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG. ... (3) Wird das Pflanzenschutzmittel im Falle des Absatzes 2 vor Ablauf der sich aus § 13 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, und Absatz 2 ergebenden Zehnjahresfristen unter ...
§ 14a PflSchG Verwertung neuer Erkenntnisse aus Versuchen mit Wirbeltieren
... des Dritten zu verwerten beabsichtigt, sowie jeweils Name und Anschrift des anderen. § 13 Abs. 3 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. (2) Der Vorantragsteller oder ... Jahren nach Stellung des Zulassungsantrags, längstens jedoch bis zum Ablauf des nach § 13 Abs. 3 Satz 3 vorgesehenen Zeitraums, auszusetzen. § 14 Abs. 2 Satz 4 und 5 gilt ... (3) Wird das Pflanzenschutzmittel im Falle des Absatzes 2 vor Ablauf der sich aus § 13 Abs. 3 Satz 2 und 3 ergebenden Fristen unter Verwertung der Unterlagen des Vorantragstellers oder ...
§ 18c PflSchG Geheimhaltung
... ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Offenbarung feststellt. Die §§ 13 bis 14b bleiben unberührt. (2) Nicht unter das Betriebs- und ...
§ 45 PflSchG Übergangsvorschriften (vom 15.12.2010)
... an die Anwendung nach § 6 Abs. 1 Satz 2 unberührt. (4) Die §§ 13 bis 14b gelten nicht für die Verwertung von Unterlagen zugunsten eines Antragstellers, wenn ... Antragstellers, wenn die Biologische Bundesanstalt die Unterlagen bereits nach den §§ 13 und 14 in der bis zum 30. Juni 1998 geltenden Fassung zu seinen Gunsten verwertet hat. Auf die ... die Versuche mit anderen Tieren als mit Wirbeltieren voraussetzen, finden die §§ 13 und 14 des Pflanzenschutzgesetzes in der bis zum 30. Juni 1998 geltenden Fassung Anwendung, soweit ... geltenden Fassung Anwendung, soweit die Biologische Bundesanstalt die Mitteilungen nach § 13 Abs. 1 Satz 2 oder § 14 Abs. 2 Satz 1 oder 5 in Verbindung mit Satz 1 des ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes und des BVL-Gesetzes
G. v. 05.03.2008 BGBl. I S. 284, 1102
Artikel 1 PflSchGuBVLGÄndG
... 11 Zulassungsbedürftigkeit § 12 Zulassungsantrag § 13 Verwertung von Erkenntnissen aus Unterlagen Dritter § 14 Verwertung von ...

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und zur Anpassung des Chemikaliengesetzes und anderer Gesetze im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon
G. v. 02.11.2011 BGBl. I S. 2162
Artikel 4 ChemGuaLiAnpG Änderung des Pflanzenschutzgesetzes
... folgt geändert: a) Im Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe „§§ 13 bis 15" durch die Angabe „§§ 13 und 14" ersetzt. b) In ... Nummer 1 wird die Angabe „§§ 13 bis 15" durch die Angabe „§§ 13 und 14" ersetzt. b) In Nummer 1 wird das Wort „Zubereitungen" durch ... ersetzt. 4. In § 31d Absatz 1 Nummer 1 wird die Angabe „§§ 13 bis 15" durch die Angabe „§§ 13 und 14" ersetzt. 5. In § ... Nummer 1 wird die Angabe „§§ 13 bis 15" durch die Angabe „§§ 13 und 14" ersetzt. 5. In § 40 Absatz 1 Nummer 9 wird die Angabe „oder ...