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Zitierungen von Einundzwanzigste Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes
Sie sehen die Vorschriften, die auf 21. AUGBek verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
21. AUGBek selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Stammnormen
Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen nach dem AuslandsunterhaltsgesetzB. v. 18.06.2011 BGBl. I S. 1109
Zweiundzwanzigste Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des AuslandsunterhaltsgesetzesB. v. 25.02.2003 BGBl. I S. 364
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3630/v0.htm