interne Verweise§ 15a PStG ... Das Familienbuch ist außer im Falle des § 12 auf mündlichen oder schriftlichen Antrag anzulegen. Der Antrag ist nur zulässig, wenn ... Für die Anlegung und Fortführung des Familienbuchs gelten die Vorschriften des § 12 Abs. 2 und 3 sowie der §§ 13 bis 15 entsprechend. Waren die Ehegatten schon einmal ...
§ 70a PStG ... bestimmen, daß 1. außer in den Fällen der §§ 12 , 15a und 70 Nr. 1a ein Familienbuch in bestimmten Fällen oder allgemein anzulegen ist, ...
Zitate in aufgehobenen TitelnVerordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes
neugefasst durch B. v. 25.02.1977 BGBl. I S. 377; aufgehoben durch § 75 V. v. 22.11.2008 BGBl. I S. 2263
§ 22 PStGAV ... so wird für ihn das Familienbuch der früheren Ehe außer im Falle des § 12 Abs. 3 des Gesetzes nicht mehr ...
§ 71 PStGAV ... Heiratseintrags legt der Standesbeamte des Standesamts I in Berlin das Familienbuch (§ 12 des Gesetzes, § 20 dieser Verordnung) an. (4) Für die Fortführung der ...
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