Tools:
Update via:
Zitierungen von § 30 PStG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 30 PStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PStG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in aufgehobenen Titeln
Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes
neugefasst durch B. v. 25.02.1977 BGBl. I S. 377; aufgehoben durch § 75 V. v. 22.11.2008 BGBl. I S. 2263
§ 27 PStGAV
... Vorgänge, die nach § 30 Abs. 1 des Gesetzes am Rande des Geburtseintrags zu vermerken sind, oder über die nach den ... Kindes nicht im Geltungsbereich des Gesetzes beurkundet, so sind Vorgänge, die nach § 30 Abs. 1 des Gesetzes am Rande des Geburtseintrags zu vermerken sind, auch dem Standesbeamten ...
§ 37 PStGAV
... einträgt, daß das Kind von einem Ehepaar gemeinschaftlich angenommen ist (§ 30 Abs. 1 des Gesetzes), teilt dies dem Standesbeamten mit, der das Familienbuch der Annehmenden ... ein, daß das Kind des einen Ehegatten von dem anderen Ehegatten angenommen ist (§ 30 Abs. 1 des Gesetzes), so gilt Absatz 1 ...
§ 38 PStGAV
... den Randvermerk einträgt, daß das Kind von einer Einzelperson angenommen ist (§ 30 Abs. 1 des Gesetzes), teilt dies dem Standesbeamten mit, der die Geburt des Annehmenden beurkundet ...
§ 40 PStGAV
... der §§ 36 bis 38 zum Geburtseintrag eines Kindes einen Randvermerk nach § 30 Abs. 1 des Gesetzes ein und ist die Ergänzung eines Familienbuchs gemäß § 15 ...
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3640/v51229.htm