Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 17.08.2006 aufgehoben

Eingangsformel - Fallpauschalenverordnung 2004 (KFPV 2004)

V. v. 13.10.2003 BGBl. I S. 1995; aufgehoben durch Artikel 33 G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1869
Geltung ab 18.10.2003; FNA: 2126-9-15-1 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen
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Eingangsformel



Auf Grund des § 17b Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April 1991 (BGBl. I S. 886), der durch Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe f des Gesetzes vom 23. April 2002 (BGBl. I S. 1412) eingefügt und durch Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe c des Gesetzes vom 17. Juli 2003 (BGBl. I S. 1461) neu gefasst worden ist, sowie auf Grund von § 8 Abs. 5 Satz 4 des Krankenhausentgeltgesetzes, der durch Artikel 2 Nr. 5a des Gesetzes vom 17. Juli 2003 (BGBl. I S. 1461) eingefügt wurde, verordnet das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung:



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