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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 17.08.2006 aufgehoben

Anlage 1 - Fallpauschalenverordnung 2004 (KFPV 2004)

V. v. 13.10.2003 BGBl. I S. 1995; aufgehoben durch Artikel 33 G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1869
Geltung ab 18.10.2003; FNA: 2126-9-15-1 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen
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Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 9 Abs. 1 Satz 1) Fallpauschalen-Katalog


Anlage 1 wird in 3 Vorschriften zitiert

(siehe BGBl. I 2003 S. 2000 - 2064)



 

Zitierungen von Anlage 1 KFPV 2004

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 KFPV 2004 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KFPV 2004 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 KFPV 2004 Abrechnung von sonstigen Entgelten
... auch Vereinbarungen zu den übrigen Bestandteilen des Fallpauschalen-Katalogs nach Anlage 1 getroffen werden, damit die Entgelte von den Abrechnungsprogrammen verarbeitet werden können, ...
§ 8 KFPV 2004 Fallzählung
... Jede abgerechnete Fallpauschale nach Anlage 1 zählt im Jahr der Entlassung als ein Fall. Dies gilt auch für Neugeborene sowie für ...
§ 9 KFPV 2004 Laufzeit der Entgelte
... bereits im Jahr 2003 eingeführt haben, sind die Fallpauschalen nach Anlage 1 abzurechnen für Patientinnen oder Patienten, die ab dem 1. Januar 2004 in das Krankenhaus ...