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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 17.08.2006 aufgehoben

Anlage 4 - Fallpauschalenverordnung 2004 (KFPV 2004)

V. v. 13.10.2003 BGBl. I S. 1995; aufgehoben durch Artikel 33 G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1869
Geltung ab 18.10.2003; FNA: 2126-9-15-1 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen
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Anlage 4 (zu § 5 Abs. 2) Zusatzentgelte nach § 6 Abs. 1 des Krankenhausentgeltgesetzes


Anlage 4 wird in 1 Vorschrift zitiert

(siehe BGBl. I 2003 S. 2067 - 2069)

 
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Zitierungen von Anlage 4 KFPV 2004

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 KFPV 2004 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KFPV 2004 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 KFPV 2004 Abrechnung von Zusatzentgelten
... Satz 3 des Krankenhausentgeltgesetzes bleibt unberührt. (2) Für die in Anlage 4 benannten, mit dem bundeseinheitlichen Zusatzentgelte-Katalog nicht vergüteten Leistungen ...